Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 212

Rednern zu den Tagesordnungspunkten 20 und 21 bedanken. Sie haben es dadurch, daß sie sich sehr kurz gehalten haben, geschafft, daß der Tagesordnungspunkt, der die Gleichbehandlung der Frauen betrifft, zumindest noch vor Mitternacht heute hier im Hause diskutiert wird. (Abg. Steibl: Sie können die Kürze jetzt fortsetzen, wenn Sie zur Sache kommen!)

Wissen Sie, wir sollten nicht immer nur von Bewußtseinsbildung reden. Sie, Frau Kollegin, waren auch im Ausschuß, als wir davon sprachen, daß wir alle darauf einwirken werden, daß auch Frauenbelange einmal zu einer Zeit diskutiert werden, zu der wir noch Aufmerksamkeit erhalten. Wie aber schaut es tatsächlich aus? Wie schaut es bei den hier bestimmenden Parteien mit der Bewußtseinsbildung aus, wenn nach wie vor Frauenfragen mit absoluter Regelmäßigkeit an letzter oder fast letzter Stelle der Tagesordnung angesiedelt sind? (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und den Grünen sowie der Abg. Rosemarie Bauer. )

Es wundert mich nicht, daß wir nicht weiterkommen. Mich wundert das wirklich nicht: Es gab im Rahmen dieses Ausschusses drei weitere Anträge, die alle – ich möchte fast sagen: im Sinne einer Diskussionsverweigerung – vertagt wurden. Wenn Frau Kollegin Haller etwa sagt, daß es den geschlechtergerechten Sprachgebrauch beim Verwaltungsgerichtshof nicht gibt, dann möchte ich darauf aufmerksam machen, daß es ihn ja nicht einmal in den einzelnen Ministerien gibt! Ein einfacher Antrag der Liberalen, nach dem ein geschlechtergerechter Sprachgebrauch in Verordnungen und Bescheiden anzuwenden wäre, wurde vertagt – aus welchen Gründen auch immer.

Frau Ministerin! Ich hoffe, Sie haben Ihr Versprechen wahr gemacht und den zuständigen Ministern Ihre Informationsbroschüre übermittelt, damit sie in Zukunft bessere Handlungsanleitungen dafür haben, wie Verordnungen dann letztendlich zu formulieren sind.

Auch ein Antrag der Grünen wurde abgelehnt. Darin ging es um eine kleine Frage der Gleichbehandlung, meine Damen und Herren. Es ging darum, daß hinsichtlich der Anrechnung von Vordienstzeiten im Zusammenhang mit Abfertigungen die Elternkarenz zumindest gleich viel wert sein sollte wie die Militärzeit. Auch das wurde, aus welchen Gründen auch immer, vertagt.

Auch daß man über den Karenzantrag der Liberalen hier im Parlament nicht diskutieren will, in dem es auch darum geht, mehr Väter in die Karenz zu bringen, wundert mich nicht. Das diskutieren wir ausschließlich in den Medien, dort werden die Profile geschärft. Es ist Wahlkampf, da springt keine Gruppe über die ideologische Barriere, und in Wahrheit bleiben die Frauen auf der Strecke. Die Frauen bleiben trotz UN-Konvention, trotz EU-Richtlinie und trotz des bestehenden Gleichbehandlungsgesetzes auf der Strecke.

Ich stehe auch nicht an, dem Bericht in bezug auf seinen Inhalt, seinen Aufbau und die darin enthaltene Information meine Hochachtung auszusprechen. Wirklich frustrierend für uns Frauen ist aber, daß dieser Bericht sich seit Jahren so fortschreibt. Nur so zu tun, als ob es besser wäre, Frau Kollegin Hlavac, und es als erfreulichen Fortschritt zu bezeichnen, daß BetriebsrätInnen sich jetzt der Frauenfragen und der Gleichbehandlungsfragen annehmen, das tröstet mich nicht wirklich, wenn es um die Gleichbehandlung von Frauen geht, solange wir in allen anderen Bereichen auf dem Fleck treten, solange die Beschwerden zunehmen – sicherlich auch, weil wir jetzt eine Regionalanwältin in Innsbruck haben oder weil Frauen selber mehr Bewußtsein entwickeln.

Die Diskriminierung der Frau in der Arbeitswelt ist allgegenwärtig. Sie zieht sich durch alle Punkte des Berichtes: von der Begründung des Arbeitsverhältnisses angefangen bis hin zur Festsetzung des Entgelts, zu den Maßnahmen für Aus- und Weiterbildung, zum beruflichen Aufstieg, zur Beförderung und so weiter, und so weiter, und so weiter. Das ist wirklich ein Zustand, der mehr als nachdenklich stimmt.

Wir lesen in diesem Bericht auch Jahr für Jahr – seit ich in diesem Hause bin – die gleichen Forderungen, die gleichen berechtigten Forderungen der Gleichbehandlungsanwältin in Richtung einer Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes. Das steht seit fünf Jahren aus. Frau Ministerin! Ich habe Ihnen schon im Ausschuß gesagt: Sie haben uns versprochen, daß die große Novelle bald kommt. – Ich hoffe, sie kommt noch in dieser Periode. Ich hoffe, wir kommen so


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