Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 77

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, eine Novellierung des Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der Bund, Länder und Gemeinden sowie Gebietskörperschaften von der Freikaufsmöglichkeit von der Behinderteneinstellungspflicht mittels Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 2 ausgenommen werden.

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Der zweite Entschließungsantrag betrifft die Anhebung der Ausgleichstaxe, denn durch die Strafzahlung von nur 2 000 S im Monat wird niemand Behinderte einstellen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, eine Novellierung des Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der die Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 2 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, auf ein in dem jeweiligen Betrieb übliches Durchschnitts-Bruttogehalt, inklusive aller Lohnnebenkosten, angehoben wird.

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Frau Ministerin! Wenn das geschieht, haben wir eine Chance, daß behinderte Menschen wieder auf dem Arbeitsmarkt unterkommen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die beiden Entschließungsanträge, die soeben verlesen wurden, sind geschäftsordnungsgemäß überreicht worden, sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlungen mit einbezogen.

Es hat sich abermals Frau Bundesministerin Hostasch zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.21

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Haidlmayr, ich würde Sie bitten, mir – bitte außerhalb der offiziellen Plenumssitzung – jenes Bundessozialamt und auch jene Ansprechpartnerinnen oder -partner zu nennen, die keine Auskunft erteilt haben. Ich kann nämlich nicht akzeptieren, daß hier in diesem Saal der Eindruck erweckt wird, daß Kolleginnen und Kollegen vom Bundessozialamt ihre Aufgaben nicht wahrnehmen und als Dienstleister für die Versicherten, für die Behinderten nicht jene Auskünfte erteilen, die zu erteilen sie verpflichtet sind. Wenn es wirklich so war, wie Sie, Frau Abgeordnete, es geschildert haben, dann muß ich bitte die Möglichkeit bekommen, dieser Sache nachzugehen.

Eine Pauschalaussage, wonach Auskünfte quasi generell nicht erteilt würden, kann ich jedoch – und ich bitte, das im Sinne meiner Kolleginnen und Kollegen vom Bundessozialamt zu verstehen – nicht akzeptieren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein.)

12.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Gatterer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.22

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich sehe ein, daß Kollegin Haidlmayr noch vieles für die Behinderten zu tun sieht. Und ich glaube, niemand in


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