Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 160

Lassen Sie mich noch ein weiteres Argument einbringen. Die Summe der Arbeitskosten, die ein Unternehmen insgesamt tragen kann, hängt meiner Auffassung nach von vier Faktoren ab.

Der erste Faktor ist die Nachfrage, also die Kunden. Wieviel Nachfrage kann das Unternehmen auf sich konzentrieren?

Die zweite Frage ist: Wie produktiv kann das Unternehmen sein? Wie produktiv ist es gemeinsam mit seinen Mitarbeitern?

Der dritte Faktor ist: Welche Qualität kann es auf dem Markt anbieten? – Und diese Qualität wird wiederum den Preis bestimmen.

Es gibt also vier Faktoren – externe und interne Faktoren – in einem Unternehmen, die die Gesamtsumme der Arbeitskosten, die ein Unternehmen tragen und dabei trotzdem wirtschaftlich arbeiten kann, offensichtlich begrenzen.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie nun einzelnen Mitarbeitern zum Beispiel über eine falsche Urlaubsaliquotierung hinaus zusätzliche Gehaltsteile geben, üben Sie damit Druck auf jene Mitarbeiter aus, die im Unternehmen verbleiben, und auf deren Bruttolöhne. In aller Bescheidenheit: Das Dukatenscheißerl hat noch niemand erfunden. Also, meine ich, kann es doch sinnvoll sein, den Urlaub insgesamt zu aliquotieren.

Wir gehen in unserem Antrag nur den ersten Schritt, da wir es Ihnen hier im Hohen Hause leichtmachen wollten, zumindest einmal diesen Antrag zu behandeln und ihm im Ausschuß zuzustimmen, und zwar indem wir festgelegt haben, daß es uns zunächst einmal nur um den Urlaub im ersten Jahr geht. Ich bin der Überzeugung, daß selbstverständlich der Urlaub insgesamt zu aliquotieren ist. Aber jener Antrag, den ich Ihnen heute vorstellen darf, dieser gute alte Bekannte vom 20. März 1997, der schon zwei Jahre in den Schubladen der großen Koalition schlummert, bezieht sich wirklich nur auf das erste Jahr, in dem der Mitarbeiter beschäftigt ist.

Meine Damen und Herren! Es ist zwar eine kleine, aber doch eine Lösung. Ich fordere Sie daher auf, zumindest einer Fristsetzung – um mehr geht es heute nicht – zuzustimmen. Wir haben für den Bericht des Sozialausschusses an das Hohe Haus eine Fristsetzung bis zum 19. Mai gewählt. Der Sozialausschuß tagt am 12. Mai. Es spricht also wirklich nichts dagegen, daß Sie einen guten alten Bekannten, einen richtigen Antrag, den insbesondere die Abgeordneten der Volkspartei immer unterstützt haben, den aber auch die Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei letztlich im Sinne ihrer Beschäftigungspolitik – das wurde hier gesagt – unterstützen müssen, einer weiteren Behandlung zuführen, sodaß dieser hoffentlich beschlossen wird. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Reitsamer. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

17.49

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Peter, da Sie mich mit Ihrem "alten Bekannten" direkt angesprochen haben: Ich habe noch einen "älteren Bekannten", einen wesentlich älteren Bekannten. (Abg. Mag. Peter: Dabei sind Sie jünger als ich!) Lieber Herr Kollege Peter, dieser ist sogar noch älter als ich – und das will etwas heißen! –, nämlich ein Bundesgesetzblatt vom 2. Juni 1921. Hören Sie zu, Sie werden schon merken, worauf ich hinauswill!

Im §17 steht – ich zitiere –: "Hat das Dienstverhältnis ununterbrochen sechs Monate gedauert, so ist dem Angestellten in jedem Jahr ein ununterbrochener Urlaub in der Dauer von mindestens zwei Wochen zu gewähren." – Zitatende. Der Urlaubsanspruch hat sich nur von seiner Länge her verbessert!


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