Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 161

Gehen wir weiter in der Reihe der "alten Bekannten", die ich noch ausgegraben habe! Es gibt einen Kommentar von Dr. Pigler mit dem Titel "Aus dem geltenden Arbeitsrecht", und zwar vom April 1952.

In diesem steht unter der Überschrift "Erstmaliger Urlaubsanspruch" – ich zitiere –: "Der erstmalige Anspruch auf Urlaub entsteht nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 6 Monaten. In den folgenden Dienstjahren hingegen entsteht der Urlaubsanspruch sofort mit Beginn des jeweiligen Dienstjahres." – Zitatende.

Alles klar! Aber angesichts dessen, was im Jahre 1921 auf dieser Welt los war – wir haben ja alle Geschichte gelernt –, was im Jahre 1952 los war, wage ich zu behaupten, daß es damals allen viel schlechter gegangen ist, und zwar den Arbeitgebern ebenso wie den Arbeitnehmern. Damals hat man das aber nicht bestritten. Jetzt haben wir zwar auch einige wenige Probleme, es geht uns aber allen noch sehr gut. Und was wird gemacht, was ist sozusagen die bewährte Masche? – Es soll bei den Dienstnehmern wieder einmal etwas gekürzt werden, und zwar mit der Ausrede, daß das Arbeitsplätze sichern wird, und und und. (Abg. Mag. Peter: Beschäftigung ermöglichen!)

Herr Kollege Peter, so kann es nicht gehen! Ich lehne Ihren Antrag inhaltlich ab, werde auch keiner Fristsetzung zustimmen, und meine Fraktion trägt das mit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Peter: Also Beschäftigung verhindern!)

17.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Feurstein, Sie sind der nächste Redner. 5 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.

17.51

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Peter, wären Sie vor 14 Tagen im Sozialausschuß gewesen, so hätten wir uns diese Debatte hier ersparen können, denn dort haben wir Gedanken und Überlegungen zu diesem Antrag ausgetauscht. Sie waren aber leider nicht anwesend. (Abg. Mag. Peter: Es war Herr Volker Kier dort, er ist unser Mandatar im Sozialausschuß!)

Ich kann das aber für Sie wiederholen: Wir haben, wie Sie wissen, im Jahre 1993 für 1994 eine Aliquotierung des Urlaubes für die ersten sechs Monate beschlossen. Für die ersten sechs Monate eines Dienstverhältnisses gilt die Aliquotierung. Das ist damals allerdings nicht so gemacht worden, daß man einseitig einen Antrag eingebracht hat. Das wurde in ein Gesamtpaket von Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht gepackt.

Ich erkläre Ihnen daher ganz klar: Wir sind dagegen, daß man durch einseitige Maßnahmen, durch Veränderungen neue Belastungen für Arbeitgeber beziehungsweise für Arbeitnehmer schafft. Wir haben daher auch einen umfassenden neuen Antrag eingebracht, aus dem Sie ja zitiert haben, einen Antrag, der die gesamte Abfertigungssituation verbessern helfen soll. Ich hoffe, daß Sie diesem Antrag, wenn er zur Beschlußfassung hier im Hohen Hause steht, zustimmen werden.

Ich darf Ihnen weiters mitteilen, daß die Gespräche über beide Anträge zur Neuregelung der Abfertigung, also sowohl über den SPÖ- als auch über den ÖVP-Antrag, bereits begonnen haben. Wir werden in diesem Zusammenhang die notwendigen Expertengespräche und Expertenuntersuchungen durchführen lassen müssen. Ich bin überzeugt davon, daß in absehbarer Zeit eine Lösung dieser Gesamtproblematik herbeigeführt werden kann. Das heißt, daß wir einen weiteren Schritt zu einer Erneuerung des Arbeitsrechtes setzen können. Ich hoffe, daß das sehr bald der Fall sein wird. Und dann wird natürlich auch diese Frage, die Sie angeschnitten haben, mitbehandelt.

Ich bin jedoch dagegen, einseitig Maßnahmen zu setzen, die jetzt einmal nur zu Lasten der Arbeitnehmer gehen würden. Ich bin der Meinung, wir müssen das gesamthaft sehen. Aus diesem Grunde bin ich auch gegen diesen Fristsetzungsantrag und kann Ihrem Vorschlag, Ihrer Anregung in diesem Fall in keiner Weise beitreten. (Beifall bei der ÖVP.)

17.54


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