Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 167

greifen und deren Autonomie etwas einschränken, wirklich ernsthaft damit auseinandersetzen sollten.

Damit will ich nicht sagen, daß das nicht unter Umständen ein Bedürfnis ist, habe es jedoch bis dato nicht geortet. Ich betone jedenfalls, daß wir dem nur zustimmen werden, wenn wir wirklich davon überzeugt sind, daß dieses Anliegen innerhalb der Anwaltschaft sehr breit getragen wird. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Das Werbeverbot. Auch da gilt das, was man insgesamt zu dieser Novelle sagen muß, nämlich daß man sie nicht nur im Lichte des derzeit vorliegenden Gesetzentwurfes betrachten darf, sondern darüber hinaus auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung. Daß der Gesetzentwurf jetzt zur Diskussion steht, liegt – und das ist Ihnen bekannt – hauptsächlich daran, daß sowohl die Anwaltskammer – das ist ein Anliegen der Anwälte – als auch die Notare den Wunsch hatten, noch im ersten Halbjahr 1999 infolge dieses § 5 GSVG die Möglichkeit zu erhalten, eigene Versorgungseinrichtungen zu schaffen, und daher so schnell wie möglich mit einem Gesetzentwurf hier im Hohen Haus durchzukommen.

Sie wissen aber auch – und es ist auch die Ausschußfeststellung in diese Richtung gegangen –, daß die Rechtsanwaltskammer von sich aus angeboten oder mitgeteilt hat, was weit über das hinausgeht, was wir heute hier im Bereich des Werbeverbots beschließen wollen. Das neue Werbeverbot wird so ausgerichtet, daß erstens grundsätzlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gilt und zweitens ein Klientenschutz normiert wird, sprich: daß es nicht möglich sein soll und darf ... (Abg. Dr. Krüger: Das steht aber nicht im Gesetz! Gar nichts!) – Nein, nicht im Gesetz, aber es steht in der Ausschußfestellung, und es ist eine Bekanntgabe der Anwaltskammer.

Man kann auch nicht das andere, das auch noch drinnensteht, nämlich die transparenteren Tarife, von heute auf morgen umsetzen, sondern das ist etwas, von dem ich meine, daß wir es innerhalb des nächsten halben Jahres diskutieren und auch abschließen sollten.

Zu berücksichtigen ist jedenfalls, daß die Niederlassungsrichtlinie bis März 2000 umzusetzen ist und wir jedenfalls spätestens bis zu diesem Zeitpunkt hier neuerlich eine Änderung des Berufsrechtes diskutieren und beschließen müssen. Ich denke also, daß es wichtig ist, zu berücksichtigen, daß der vorliegende Entwurf, den wir heute diskutieren und beschließen werden, nicht das einzige ist, das zur Diskussion steht, sondern daß darüber hinaus noch wesentliche Verbesserungen kommen werden.

Kollege Maier wird heute auch noch zum Tarif etwas sagen. Es ist ganz einfach notwendig, daß wir den Rechtsanwaltstarif transparenter machen und daß der Klient, der zum Anwalt kommt, eine ungefähre Vorstellung davon bekommt, wie die Tarifgestaltung erfolgt und was auf ihn zukommt. Bei den meisten Anwälten geschieht das bereits. Es gibt aber immer wieder schwarze Schafe, das ist halt leider Gottes ein Pech und ein Grund dafür, warum es immer wieder zu Diskussionen kommt. Solche Ausreißer machen derartige Regelungen eben notwendig.

Grundsätzlich möchte ich noch zusammenfassend feststellen: Mit dem, was heute hier diskutiert wird, wird einem Wunsch der Rechtsanwälte und Notare nachgekommen. Darüber hinaus ist das, was heute hier gefordert wurde, durch die Diskussion in der Vergangenheit und auch durch die bisherigen Bekanntgaben eigentlich abgesichert worden. Daher muß man sagen: In Summe ist diese Reform eine tatsächliche Verbesserung.

Abschließend möchte ich sagen: Was das Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz anlangt, wird großes Augenmerk darauf zu richten sein, daß die darin vorgesehenen Instrumente – damit meine ich insbesondere das Urkundenregister – nicht so verwendet werden, daß es zu Wettbewerbsvorteilen für einen Berufsstand zu Lasten der anderen Berufsstände kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.


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