Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 190

Für ebenso wichtig halte ich es, daß dem Wohl des Kindes höchste Bedeutung zugemessen wird, womit klargestellt ist, daß auch die Interessen anderer Personen zu berücksichtigen sind, zum Beispiel die Rechte der biologischen Eltern und der vorgesehenen Adoptiveltern. Es ist in diesem Sinne zwischen den Interessen aller beteiligten Personen ein Gleichgewicht herzustellen.

Internationale Adoptionen können und sollen, wenn sie nach den Normen dieses Übereinkommens durchgeführt werden, dazu führen, daß Kinder aus einer höchst bedauernswerten Situation, aus aussichtslosen Lebenslagen in eine sichere Lebensumwelt kommen. Es soll aber alles getan werden, um allfällige Mißbräuche absolut zu verhindern.

Dafür bietet das vorliegende Übereinkommen ein taugliches Instrumentarium an, und deshalb unterstützt meine Fraktion im Interesse der Kinder dieses Übereinkommen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schrefel. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.47

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Das Interesse an internationalen Adoptionen, also Adoptionen über die österreichische Staatsgrenze hinaus, ist in den letzten Jahren in hohem Maße angestiegen. Die auf der heutigen Tagesordnung stehende Regierungsvorlage regelt nun das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, wenn das Wahlkind und die künftigen Adoptiveltern ihren Aufenthalt in unterschiedlichen Staaten haben.

Das Interesse an Adoptionen ausländischer Kinder ist auch in Österreich sehr groß. Gerade in den vergangenen Jahren wurden viele Kinder speziell aus Rumänien in Österreich adoptiert. Da nun aber Rumänien dem im Rahmen der Haager Konferenz ausgearbeiteten Übereinkommen zum Schutz der Kinder schon im Jahre 1993 beigetreten ist und es auch unterzeichnet hat, kam es ab diesem Zeitpunkt immer wieder zu Problemen mit jenen Aufnahmestaaten, darunter auch Österreich, die diesem Übereinkommen noch nicht beigetreten waren.

Meine Damen und Herren! Einige unter Ihnen können sich vielleicht an die "help-tv"-Sendung mit Barbara Stöckl erinnern – ich glaube, sie fand im vergangenen Jahr statt –, in der ein derartiges Problem behandelt wurde. Es ging damals um sechs Fälle rumänischer Kinder, für die die Adoptiveltern bereits bekannt waren und auch die Kinder die Eltern bereits kannten, die Adoption aber formell nicht durchgeführt werden konnte.

Damals hat Außenminister und Vizekanzler Schüssel persönlich beim rumänischen Außenamt interveniert und konnte das Problem positiv für die Kinder und die Adoptiveltern erledigen. Diese damalige Initiative Schüssels hat im Vorfeld dazu geführt, daß die Notwendigkeit des Beitritts Österreichs zum Übereinkommen erkannt und rasch in die Tat umgesetzt wurde.

Sehr rasch reagiert wurde auch vom Justizministerium in seiner Eigenschaft als österreichische Zentralbehörde. Bereits im Dezember 1998 wurde im Ministerrat ein Antrag vorgelegt, dem gemäß das Übereinkommen am 18. Dezember unterzeichnet wurde. An dieser Stelle möchte ich dem Herrn Bundesminister für Justiz und seinen Beamten nochmals herzlich dafür danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Erklärtes Ziel des Übereinkommens ist es, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption zu verbessern und zu gewährleisten, daß internationale Adoptionen nur zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattfinden dürfen und daß Adoptionen zum Zweck des Kinderhandels ausgeschlossen werden.


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