Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 191

Grenzüberschreitende Adoptionen von Kindern erfordern, daß deren Wohlergehen geschützt wird. Kinder werden am besten geschützt, wenn ihre neuen Adoptiveltern die vollen Rechte und Pflichten innehaben, die sie brauchen, um ihre Elternrolle auch richtig ausführen zu können.

Weiters wird eine internationale Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Heimatstaates und den Aufnahmestaaten gewährleistet. Die örtlich zuständige Landesregierung als Trägerin der Wohlfahrten und der Jugendwohlfahrt werden als österreichische Zentralbehörden mit der räumlichen Zuständigkeit für das jeweilige Bundesland bestimmt. Die Landesregierungen haben auch darauf zu achten, daß nur ordnungsgemäß zugelassene Organisationen oder Vereine die Genehmigung zur Adoption erhalten. Sie müssen die Befähigung nachweisen, daß sie die ihnen aufgetragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen.

Der Justizausschuß hat deshalb diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. März in Verhandlung genommen und vollinhaltlich gebilligt. Seitens meiner Fraktion kann ich dem Übereinkommen die volle Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haller. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.52

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch ich bekenne mich zur Präambel dieses Übereinkommens, in der so wunderschön steht, daß "das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte."

Aber wissen Sie, was ich mir wünschen würde? – Ich würde mir wünschen, daß der Schutz von Kindern bereits am Beginn der Entstehung des Lebens beginnen könnte (Abg. Amon: Könnte oder sollte!), daß man schwangeren Frauen in Bedrängnis besser als bisher beistehen könnte, daß man es ihnen besser als bisher ermöglichen könnte oder daß man ihnen helfen könnte, nicht abtreiben zu müssen (Abg. Amon: Könnte oder sollte!), und daß man, wenn es wirklich nicht anders geht, diese Kinder dann zur Adoption freigeben könnte. Denn ich weiß es und ich erfahre es immer wieder, wie schwierig es für österreichische Paare mit Kinderwunsch ist, Kinder adoptieren zu können. Es gibt irrsinnig lange Wartezeiten, und das ist sicherlich einer der Gründe, der jetzt dazu geführt hat, daß man sich zur Ratifizierung dieses Übereinkommens auch in Österreich bekennt, denn im Vorblatt, das mit der Problemstellung beginnt, steht als erster Satz: "Das Interesse an internationalen Adoptionen (Adoptionen über die österreichischen Staatsgrenzen hinaus) ist in den letzten Jahren in besonderem Maße angestiegen." Und weiters: "Damit besteht nunmehr das praktische Bedürfnis, daß Österreich das Übereinkommen rasch ratifiziert."

Sicherlich ist das einer der Gründe, und ich bekenne mich natürlich auch dazu, daß man dieses Abkommen, so rasch es nun geht, ratifiziert, denn es hat ja wirklich eine sehr lange Vorlaufzeit gehabt. Bereits im Jänner 1989 hat sich die Haager Konferenz mit diesem Thema befaßt. Nach langen Verhandlungen und intensiver Ausarbeitung der Präambel wurde es in der 17. Session der Haager Konferenz im Mai des Jahres 1993 einstimmig angenommen.

Man hat sich, glaube ich, wirklich sehr ausführlich und intensiv Gedanken darüber gemacht – das ist auch in diesem Übereinkommen dokumentiert –, und trotzdem war wieder ein langer Weg zurückzulegen, ehe das Übereinkommen nach Österreich gekommen ist und wir uns in Österreich dazu entschlossen haben, über das Übereinkommen nachzudenken und zu beraten, denn bereits seit dem Jahre 1994 liegt es auch in deutsch auf.

Es ist ein offenkundiger Wunsch der österreichischen Paare, die Kinder haben wollen, daß man, vor allem dann, wenn die In-vitro-Fertilisation nicht möglich ist, erfolglos ist, Kinder adoptieren kann. Ich glaube, wir sollten dem nicht im Wege stehen, deshalb werden wir diesem Übereinkommen natürlich auch unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.55


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