Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 192

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

19.55

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir stimmen dem Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption samt Erklärung der Republik zu.

Frau Kollegin Mertel, ich gehe konform mit Ihren Ausführungen, und ich möchte mir aus zeitökonomischen Gründen ersparen, Wiederholungen hier noch einmal zu bringen. Sie haben vollkommen recht damit, was das Wohl des Kindes betrifft.

Gestatten Sie mir aber doch, meine Damen und Herren, noch eine kurze Anmerkung – auch meine Vorrednerin hat dies bereits angemerkt –: Fünf Jahre hat es gedauert, bis nun Österreich die Unterzeichnung des vorliegenden Übereinkommens vollzieht. Ich glaube, daß durch diese lange Zeit sicherlich einiges in der Adoption versäumt wurde, was sicherlich nicht dem Wohle zahlreicher Kinder und deren adoptionswilliger Eltern gedient hat. Ich hoffe, daß wir das jetzt baldigst nachholen können und daß wirklich zum Wohle betroffener Kinder mehr geschehen kann.

Das Übereinkommen wird jetzt zwar ratifiziert, doch anstatt, wie vorgesehen, eine zentrale Behörde zu nominieren, will man alle neun Landesregierungen zu zentralen Behörden machen, obwohl wir wissen, daß es eines der Ziele des Übereinkommens ist, für jeden Staat eine zentrale Behörde – entweder eine öffentliche oder private Einrichtung – zu installieren. Ich meine, Österreich ist ein so kleiner Staat, daß er es sich leisten könnte, eine zentrale Stelle einzurichten, wurde doch zum Beispiel in Deutschland ein privater Verein, und zwar der Internationale Sozialdienst, zur zentralen Behörde bestimmt.

Weiters wissen wir auch, meine Damen und Herren, daß sich die rumänische Behörde für eine zentrale Behörde aussprach. Dieses sinnvolle Ziel wird aber, wie im Artikel 6 Abs. 1 ersichtlich, nicht erreicht, da eben nicht, wie vorgesehen, eine zentrale Behörde zur Wahrnehmung der sich aus diesem Übereinkommen ergebenden Aufgaben bestimmt wird, sondern alle neun Landesregierungen – meine Damen und Herren, Sie haben richtig gehört – werden in Österreich zur zentralen Behörde erklärt – und dies wirklich ohne zwingenden Grund!

Meine Damen und Herren! Föderalismus ja, aber in diesem Fall ist für uns nicht nachvollziehbar, warum. Die Größe unseres Staatsgebietes kann es wohl nicht sein. Auch besteht in Zukunft nicht die Gefahr, daß ein enormes internationales Adoptionsaufkommen Platz greifen wird, das nicht von einer Stelle aus zu bewältigen wäre.

Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, warum nicht schon aus Gründen der wesentlich höheren Effizienz eine zentrale Stelle bestimmt wird, die sich auch der Hilfe einer im Artikel 9 genannten Organisation, wie zum Beispiel des Vereins "Initiative Pflegefamilie", bedienen könnte, deren MitarbeiterInnen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit sicherlich höchst qualifiziert wären, dies zu verrichten. Seit dem Jahre 1990 arbeitet der Verein "Initiative Pflegefamilie" auf vertraglicher Basis, und die MitarbeiterInnen sind die AnsprechpartnerInnen für das rumänische Adoptionskomitee.

Ich bin der Meinung, daß ein solches Vorgehen wohl auch am ehesten der Forderung des Artikels 35 gerecht würde, wonach die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten im Adoptionsverfahren mit gebotener Eile handeln können sollten. Das ist, glaube ich, nicht gegeben, wenn neun Landesregierungen ihr Süppchen kochen und es vielleicht auch wieder verzögern können. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Abschließend stellt sich daher für mich die Frage: Warum wurde wieder einmal eine Chance für ein sinnvolles Unterfangen vertan? – Herr Minister, ich erwarte mir von Ihnen darauf eine Antwort! (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.00


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