Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 200

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.33

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fekter, es wird Sie nicht verwundern: Für einen Meilenstein halten wir das, was hier geschieht, insbesondere auch in bezug auf das Firmenbuch, nicht. Angesichts der Vielzahl von Unternehmen, deren Vermögenslosigkeit evident ist, ist es für uns aber einen Versuch wert, hier eine Bereinigung zu bewerkstelligen und damit die Übersichtlichkeit wiederherzustellen. Es ist im Ausschuß angemerkt worden, daß es dabei durchaus auch zu Schwierigkeiten kommen wird. Es wird daher vernünftig sein, in der Folge nachzufragen, wie denn etwa von seiten der Rechtsanwaltskammer im Rahmen des Wahrnehmungsberichtes solche Fälle aufgezeigt werden, um zu überprüfen, ob die im Ausschuß vorgebrachten Einwendungen begründet waren. Insgesamt werden wir aber der Novelle zum Firmenbuchgesetz, über die heute hier abgestimmt werden wird, zustimmen.

In bezug auf das Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetz meinen wir, daß der politische Succus ein anderer ist. Es gibt einen neuen bevorrechteten Gläubigerverband. Man hat sich innerhalb der politisch zuständigen Freunde und Freundinnen ausgemacht, wieviel von dem Volumen diesem einen Verband zukommen soll. Daß er von Arbeiterkammer und ÖGB initiiert wird, läßt uns – sage ich einmal – vermuten, von wo der besondere Druck gekommen ist. Es hat am Anfang geheißen, man wird nicht so sehr in das Wettbewerbsverhältnis der bestehenden zwei Verbände eingreifen. Das ist nach unserem Dafürhalten mit diesem Entwurf aber schon geschehen. Daher werden wir diesen Entwurf auch ablehnen, wiewohl ich Ihnen dahin gehend zustimme, daß das Bedürfnis, eine einheitliche Entlohnungsbasis zu schaffen, da ist. Wir finden aber, daß durch die Art und Weise, in welcher das in concreto umgesetzt worden ist, zu stark in die Wettbewerbssituation eingegriffen wird und halten daher diesen Entwurf nicht für unterstützungswürdig.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

20.35

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich auf das Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz geändert wird, beziehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf hinsichtlich einer Änderung des Firmenbuchgesetzes ist ein zeitgerechter Schritt zu einer Qualitätsverbesserung und zu einer Effizienzsteigerung. Bei den Firmenbuchgerichten und Steuerbehörden ist eine Vielzahl von Gesellschaften registriert, deren Vermögenslosigkeit evident und an die eine Zustellung nicht möglich ist. Dies bewirkt einen unnötig hohen Arbeitsaufwand. Durch eine Neufassung des Amtslöschungsgesetzes und dessen Überführung in das Firmenbuchgesetz soll die amtswegige Löschung vermögensloser Gesellschaften effizienter gestaltet und zugleich eine gewisse Rechtsbereinigung erreicht werden.

Da das Gesetz, das die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften regelt, vom Oktober 1934 stammt, also ein reichsdeutsches Gesetz ist, und in Österreich im Jahre 1938 eingeführt wurde, ist der Schritt zu einer Neuregelung unumgänglich. An dieser Stelle wäre auch anzumerken, daß noch weitere Gesetze aus dieser Zeit in Kraft sind und ebenfalls der heutigen Zeit angepaßt und überarbeitet werden müssen.

Vor der Löschung sind die nach dem Sitz der Gesellschaft zuständigen Interessenvertretungen und die Steuerbehörde zu hören. Gerichte und Steuerbehörden haben einander die erbetenen, für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Wenn sich nach der Löschung das Vorhandensein von Vermögen herausstellt, das der Verteilung unter


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