Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 228

Herr Staatssekretär! Lassen Sie mich zum Abschluß ganz kurz erwähnen, daß dieses Gesetz sicherlich ein guter Anfang in diesem Bereich ist, und wir werden diesem Gesetz natürlich gerne zustimmen.

Abschließend möchte ich noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lackner, Dkfm. Dr. Stummvoll und Genossen betreffend den Bericht des Finanzausschusses (1663 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (1632 der Beilagen): Bundesgesetz über Auslandszulagen bei Entsendungen auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland – Auslandszulagengesetz (AuslZG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

"Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In § 18 Abs. 1 entfällt die Wortfolge ,und des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 38/1997‘."

*****

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

22.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Lackner, Dr. Stummvoll und Genossen wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lafer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

22.30

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lackner, da Sie vorhin behauptet haben, daß die FPÖ vom Arbeitnehmerschutz nichts wissen wolle, muß ich Ihnen entgegenhalten: Ich denke, das dürfen wir an Ihre Adresse zurückschicken! Denn die FPÖ wollte ein Gesetz haben, das den Arbeitnehmer tatsächlich schützt, und nicht auf der einen Seite ein Gesetz, das keine Sanktionen für den öffentlichen Dienst vorsieht, und auf der anderen Seite ein Arbeitnehmerschutzgesetz für Private, in dem die strengsten Bestimmungen enthalten sind. So kann es nicht sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Eines kann ich Ihnen garantieren: Wenn für die FPÖ einmal die Zeit kommt, in der wir Regierungsverantwortung übernehmen, dann werden wir aus unserer Sicht für den öffentlichen Dienst sorgen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist ja interessant, sich heute die Argumente anzuhören, wenn hier ein Bundes-Bedienstetenschutzgesetz beschlossen werden soll, das keine Sanktionen enthält. Es ist wirklich interessant, dieses Gesetz, wie schon gesagt, im Gegensatz zum Arbeitnehmerschutzgesetz zu sehen.

Jetzt aber kommt es: Wenn man sich etwa die Bestimmungen des § 88 im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit ansieht, dann zeigt sich, daß zwar den Bund bei einem Fehlverhalten keine Schuld trifft und gegen ihn auch keine Sanktionen möglich sind, daß sich aber der Dienststellenleiter, der dazu angehalten ist, darauf zu achten, daß Ungereimtheiten aufgezeigt werden, sehr wohl gemäß seiner besoldungsrechtlichen Stellung, aber auch nach den disziplinarrechtlichen Bestimmungen strafbar macht, wenn er sich – und zwar laut Abs. 2 und Abs. 3 – bei festgestellten Mängeln nicht dezidiert an dieses Gesetz hält.


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