Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 236

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (893 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen samt Protokoll (1668 der Beilagen)

23. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1477 der Beilagen): Vereinbarung über die Interpretation bestimmter Artikel des zwischen der Republik Österreich und der Republik Paraguay am 13. August 1993 unterzeichneten Abkommens über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1669 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir verhandeln nunmehr die Punkte 18 bis 23 der Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Da mir kein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung vorliegt, gehen wir in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Trattner. – Bitte.

22.55

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es geht um drei Zuwendungen für die Entwicklungshilfe beziehungsweise Kapitalbeteiligung an der Afrikanischen Entwicklungsbank.

Insgesamt geht es um ein Volumen von 834 Millionen Schilling, wovon ein Teil direkt zu bezahlen ist; den anderen Teil stellen Haftungsübernahmen dar. Die Direktzahlungen teilen sich folgendermaßen auf.

Erstens ist in den Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds – den GEF-2-Fonds – eine Leistung von insgesamt 231 Millionen Schilling zu zahlen, und zwar in fünf jährlichen Raten von 2001 bis 2005. Dabei handelt es sich um einmalige Zahlungen, für die es keine Rückzahlungen gibt. Daraus werden Umweltförderungen für Klimaänderungen, biologische Vielfalt, internationale Gewässer, Ozon und dergleichen mehr bestritten.

Der zweite Beitrag geht an die Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1999 bis 2001. Es geht um eine Größenordnung von 51,9 Millionen Schilling, zahlbar in drei Raten zu je 17,3 Millionen Schilling.

Dazu ist zu sagen, daß diese landwirtschaftliche Forschung grundsätzlich richtig ist, da sie in den Entwicklungsländern innerhalb der letzten Jahrzehnte eine deutliche Ertragssteigerung in der Größenordnung von 80 Prozent mit sich gebracht hat. Dies ist ein großer Erfolg, und das ist sicherlich auch auf diese internationale Agrarforschung zurückzuführen.

Man muß sich allerdings auch dessen bewußt sein, daß die Bevölkerungszahl in den nächsten Jahren pro Jahr um 90 Millionen steigen wird und daß bis zum Jahr 2025 insgesamt ein Bevölkerungszuwachs von 2,5 Milliarden Menschen zu erwarten ist. Andererseits sind aber die Bodenressourcen in den Entwicklungsländern im großen und ganzen erschöpft. Auch hat sich diese Agrarforschung nicht mehr auf die Entwicklungsländer zu beschränken, sondern sie soll auch auf die Industrieländer ausgedehnt werden. Dazu werden geeignete Maßnahmen zu ergreifen sein.

Der dritte Beitrag betrifft die allgemeine Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank. Es geht insgesamt um 3 780 Anteile, wovon 227 Anteile einzahlbar sind und 3 553 Anteile ein Haftkapital darstellen. Es geht im Grunde genommen darum, daß die einzahlbaren Anteile in der Größenordnung von 33,1 Millionen Schilling zu bezahlen sind.

Bei diesen drei Entwicklungszuschüssen beziehungsweise Kapitalbeteiligungen geht es auch darum, daß man künftig erstens den Verwendungszweck stärker kontrollieren muß. Zweitens


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite