Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 243

Zweitens: Man muß sich die Frage stellen, wo die Grenze des von Ihnen erwähnten Personenkreises in bezug auf die Inkompatibilitäten liegt. Sie haben hier in erster Linie von Kreditinstitutionen gesprochen. Wenn diese Inkompatibilitäten Ihrer Meinung nach vorliegen, dann stellt sich die Frage, ob diese Analysen gemäß § 79 bis § 81 Nationalbankgesetz nicht auch für andere Wirtschaftstreibende von großem Interesse sein könnten, etwa für Versicherer oder Manager des realen Sektors, und ob man nicht aufgrund der von Ihnen vorgetragenen Intention tendenziell überhaupt Personen aus der Privatwirtschaft aus dem Kreis der zu Erwählenden für eine solche Funktion in der Nationalbank ausschließen sollte. Denn offensichtlich sind diese Analysen nicht nur für Kreditinstitute interessant, sondern auch für Angehörige vergleichbarer Wirtschaftskreise.

Drittens muß ich dazu sagen: Rechtstheoretisch haben Sie recht, daß diese Inkompatibilität bestehen kann, in der Praxis aber haben wir bisher festgestellt, daß sich die Angehörigen des Generalrates und des Präsidiums an die ihnen auferlegte Verschwiegenheitspflicht gehalten haben. Mir ist kein einziger konkreter Fall bekannt, in welchem das zu einem Problem geworden wäre. Ich gebe Ihnen aber darin recht, daß wir keine Anlaßgesetzgebung zu betreiben haben und nicht darauf warten dürfen, bis unter Umständen ein unangenehmer Sachverhalt eintritt, sondern als Gesetzgeber Vorsorge zu treffen haben.

Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß Ihr Antrag, wenn man diesem Anliegen Rechnung tragen möchte, meiner Meinung nach nicht korrekt formuliert ist und sich eine Reihe von Folgefragen stellt, wo die Grenze zu ziehen ist.

Zum Schluß: Glauben Sie wirklich, daß der Erkenntnisgehalt der Analysen, die in der Nationalbank gemacht werden, bedeutend über das hinausgeht, was im Sinne der allgemeinen Marktbeobachtung Konkurrenten auf dem österreichischen Markt ohnehin wissen? – Auch diese Frage werden wir bei der Ausschußberatung noch im Detail debattieren müssen. Ich sehe diesen Diskussionen mit großem Interesse entgegen! (Beifall bei der SPÖ.)

23.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich noch Herr Abgeordneter Dkfm. Mühlbachler zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.27

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Peter, ich glaube, daß das von Ihnen aufgezeigte Problem ein eher akademisches ist. Denn die Vergangenheit hat bewiesen, daß die Nationalbank sowohl durch das Präsidium als auch durch den Generalrat sehr gut und eigentlich untadelig geführt wurde. Daher meine ich, daß die Befürchtungen, die Sie aufgezeigt haben, in der Theorie sicher zu Recht erwähnt werden, in der Praxis allerdings hat sich ein anderer Weg gezeigt, der kein schlechter war.

Noch etwas möchte ich erwähnen: Ich denke, daß man, würde man den Bankenapparat aus dem Präsidium beziehungsweise dem Generalrat der Nationalbank ausschließen, auch einen ganz wesentlichen Teil des Vollzugs der Geldmarktpolitik ausschließen würde. Daher frage ich mich, ob nicht der Vorteil, daß die Banken in den Vollzug der Geldmarktpolitik eingebunden sind und diese daher auch mittragen, wenn sie mitbestimmend sind, dieses Manko, das Sie in der Theorie aufgezeigt haben, überwiegt. Daher sollte man meines Erachtens genau abwägen.

Es wird sich im Finanzausschuß ganz sicher herausstellen, ob Ihre Befürchtungen allein schon Grund genug sind, den gesamten Bankenapparat aus diesen beiden Institutionen auszuschalten. Für meine Begriffe wäre das wirklich ernsthaft abzuwägen und zu überprüfen. Ich hoffe, daß dies im Finanzausschuß so geschieht. – Danke sehr.

23.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1012/A dem Finanzausschuß zu.


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