Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 46

es aber weiterführende Literatur! Die sind beide schon tot!) Ein Grundgesetz des Marktes ist der Wettbewerb. Wenn aber der Wettbewerb durch marktkonforme Maßnahmen nicht herstellbar ist, wenn der Wettbewerb durch das Kartellrecht nicht herstellbar ist und wenn das Gemeinwohl leidet, dann ist der Gesetzgeber aufgerufen zu handeln. (Beifall bei der ÖVP.)

Angesichts der Provokation und der Verhöhnung durch den Mißbrauch der Marktposition durch die Mineralölwirtschaft in Österreich müssen wir dem Wirtschaftsminister das Notrecht einräumen, die überhöhten Treibstoffpreise zu senken. (Beifall bei der ÖVP.)

11.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Dr. Schmidt hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.07

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich entnehme der Rednerliste, daß sich die freiheitliche Fraktion mit allen ihren Rednern als Kontraredner zu diesem Tagesordnungspunkt gemeldet hat. Die freiheitliche Fraktion hat jedoch im Ausschuß zugestimmt.

Es wäre nicht das erste Mal, daß sich die freiheitliche Fraktion im Ausschuß anders verhält als im Plenum, daher haben wir abgewartet, wie Herr Haigermoser die Begründung dafür formulieren wird, daß er sich als Kontraredner gemeldet hat. Er hat gemeint, er habe sich deswegen als Kontraredner zu Wort gemeldet, weil er gegen einen Benzinpreis von 30 S ist, wie es die Grünen angeblich fordern. Ich halte das für eine Verhöhnung des Parlaments, denn nicht einmal dem Abgeordneten Haigermoser unterstelle ich, daß er glaubt, daß das Gegenstand der Debatte ist.

Ich halte es daher auch für einen Mißbrauch der Geschäftsordnung, daß man sich unter Vorspiegelung irgendeiner Argumentation als Kontraredner meldet, und befürchte im übrigen, daß sich beim nächsten Tagesordnungspunkt, der Vereinbarung bezüglich des Nationalparks Neusiedler See, ein ähnliches Schauspiel abspielen wird. Es geht dabei um eine Vorlage, die im Ausschuß einstimmig verabschiedet wurde. (Abg. Mag. Trattner: Woher wissen Sie das?)

Das ist für mich ein Mißbrauch der Geschäftsordnung, denn es dient offenbar dem Lächerlichmachen des Parlaments. Ich lasse mich jedoch als Abgeordnete dieses Hauses nicht verhöhnen und ersuche daher um eine Unterbrechung dieser Sitzung, damit in einer Präsidiale die Einhaltung der Geschäftsordnung für die weitere Vorgangsweise sichergestellt wird.

11.09

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Sie sprechen damit ein Problem an, mit dem wir uns schon mehrfach auseinandergesetzt haben, vor allem auch im Zusammenhang mit einer Diskussion in der Präsidiale. Wir haben damals festgehalten, daß wir am Präsidium die Meldungen so entgegennehmen müssen, wie sie von den einzelnen Abgeordneten erfolgen. (Abg. Dr. Schmidt: Ich habe nicht das Präsidium kritisiert!) Wenn sich jemand kontra meldet, dann muß ich zunächst einmal von der Annahme ausgehen, daß er wirklich kontra spricht. Ich kann das im vorhinein nicht kontrollieren.

Ich möchte Ihnen sagen, daß ich von dieser Praxis jetzt nicht abweichen kann, da wir sonst in eine unlösbare Situation kommen würden. Aber wenn das stimmt, was Sie gesagt haben, so widerspricht das sicher dem Geist der Geschäftsordnung, das ist gar keine Frage!

11.10

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Das war auch keine Kritik am Präsidium, denn auch wir haben gewartet, wie die Begründung des Kontra sein wird. Aber die Begründung – und das ist keine Frage der Auslegung der Geschäftsordnung – bezog sich auf etwas, was nicht Vorlage der Debatte ist. Und aus diesem Grunde ist eine solche Kontrameldung aus meiner Sicht geschäftsordnungswidrig.


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