Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 148

Rechtsverletzungen. Das scheint mir insgesamt nicht sehr sinnvoll zu sein. Ich meine, daß auch eine unabhängige Behörde das generelle Antragsrecht auf Verhängung von Verwaltungsstrafen bei Rechtsverletzungen, so wie es das Gesetz vorsieht, bekommen sollte.

Ich meine, daß der Gesetzgeber aufgefordert ist, selbst dafür Sorge zu tragen, daß die Unabhängigkeit der Behörde, und zwar in dem Sinn, daß die Möglichkeiten ausgebaut werden, zu gewährleisten ist. Denn nur so – jetzt korrigiere ich mich ein bißchen, aber nicht ganz – hat diese Diskussion, die das Liberale Forum jetzt initiiert hat, Sinn: Es soll damit öffentlich gemacht werden, in welchem Ausmaß die Möglichkeiten dieser Behörde beschränkt sind. Es besteht nicht einmal die Möglichkeit, einzuschreiten, wenn beispielsweise Verletzungen der Anzeigepflicht vorliegen. Dafür wird ja selbst Abgeordneter Krüger, der sonst eine sehr außergewöhnliche Meinung in diesen Fragen hat, zumindest in seiner Eigenschaft als Parteienvertreter Verständnis haben.

Wenn diese Diskussion dem Umstand dient, daß der Herr Staatssekretär nun die Wünsche der Abgeordneten zur Kenntnis genommen hat, dann hat sie jedenfalls Sinn gemacht. (Beifall bei den Grünen.)

18.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme jetzt die Verhandlungen über die Punkte 3 bis 6 der Tagesordnung wieder auf.

Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer war schon zu Wort gemeldet. Wollen Sie Ihren Debattenbeitrag fortsetzen? – Bitte, Herr Abgeordneter. Der zweite Teil Ihrer Ausführungen beginnt. (Abg. Mag. Mühlbachler: Das glaube ich nicht! Jetzt sagt er dasselbe noch einmal! – Abg. Dr. Krüger: Sie können nicht genug kriegen von dir!)

18.03

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es darum geht, den Umweltminister beziehungsweise die Ergebnisse, die der Ozonbericht zutage fördert, kritisch zu betrachten, dann muß man sagen ... (Bundesminister Dr. Bartenstein betritt den Sitzungssaal.) – Jetzt kommt er erst. Beim Lob war er gleich da. (Abg. Kopf: Billiger geht es nicht!) Aber der Ozonbericht, das muß man dem Umweltministerium lassen, Herr Kollege Kopf, ist bemerkenswert offen und zeigt, daß vieles von dem, was man sich sogar per Gesetz vorgenommen hat – Kollegin Langthaler hat das angesichts der Steuerreformdebatte bereits angezogen –, nicht im geringsten erreicht werden konnte. Von den festgelegten Zielen, die mit 40 Prozent Reduktion sehr hochgesteckt waren, ist man sehr weit entfernt. Die Konzentration des bodennahen Ozons hat sogar deutlich zugenommen.

Jetzt frage ich mich: Was soll dieses Gesetz, das für 2001 eine Reduktion von 60 Prozent und für 2006 eine Reduktion von 70 Prozent vorsieht, wenn der Trend in die andere Richtung geht? Es ist relativ einfach, etwas in das Gesetz hineinzuschreiben und dann nichts von dem, was an Mechanismen vorhanden wäre, tatsächlich zu benutzen, um diese Ziele auch zu erreichen.

Offenkundig ist, daß das bis jetzt eingesetzte Instrumentarium nicht ausgereicht hat. Die isolierten Bemühungen Bartensteins haben nicht zum Ziel geführt. Es wären Kooperationen mit dem Verkehrsminister, mit dem Wirtschaftsminister und – wie das bereits angeklungen ist – auch mit dem Finanzminister vonnöten, um tatsächlich ein Instrumentarium zu schaffen, damit diese hochgesteckten Ziele erreicht werden.

Besonders besorgniserregend, meine Damen und Herren, ist, daß der Schwellenwert zum Schutz der Vegetation im Sommer beinahe permanent überschritten wird, daß die sogenannten


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite