Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 147

Folgendes darf ich zur Anfrage des Liberalen Forums noch sagen: Ganz blicke ich nicht durch, was da überhaupt dahintersteckt. Ich selbst bin ein Feind dieser Beteiligungsbegrenzungen, so wie sie im Gesetz verankert sind. Ich bin schon für eine Art kartellrechtliche Kontrolle, aber die Beschränkungen scheinen mir doch sehr willkürlich zu sein. Es ist ja in der Tat nicht einzusehen, daß sich in Vorarlberg ein Medienhaus, das 95 Prozent der Printmedien in Vorarlberg beherrscht, mit 26 Prozent an der einzigen Regionalradiogesellschaft beteiligen kann und in Tirol mit 10 Prozent – eine derart hohe Konzentration gibt es ja nirgends, auf der ganzen Welt nicht –, während etwa ein schwedischer Konzern, der in Schweden eine Zeitung betreibt, davon ausgeschlossen ist, in Österreich als Rundfunkveranstalter aufzutreten. Bitte, wo bleibt denn da die Verhältnismäßigkeit? – Ich habe bereits im Ausschuß und im Hearing gesagt, daß man beim Privat-TV-Gesetz diesen Fehler nicht wiederholen sollte.

Aber ich verstehe die Intention nicht ganz, denn es hat meines Erachtens nichts mit liberalem Gedankengut zu tun, wenn man die strikte Einhaltung von Bestimmungen oder die Kontrolle von Bestimmungen verlangt, die sicher nicht von einem liberalen Gedankengut getragen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Mag. Barmüller. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Mag. Barmüller: Ich habe mich streichen lassen!) Aber ich habe Sie auf der Rednerliste. (Abg. Mag. Barmüller: Nein, das hätte gestrichen werden sollen!) Gut, dann dürfen wir Sie aus der Rednerliste streichen.

Es ist noch eine Rednerin zu Wort gemeldet, nämlich Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

17.57

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bin dem Liberalen Forum sehr dankbar dafür, daß Herr Kollege Schieder die Gelegenheit bekommen hat, hier eine verfassungs- und verwaltungsrechtliche Kleinstvorlesung zu halten, die hochinteressant war. Danke! Allerdings hätte man das irgendwie in einem Privatissimum auch abhandeln können. Ich bin geneigt, mich bei dieser Art und Weise der Anfragebeantwortung eher auf die Seite des Herrn Staatssekretärs Wittmann zu stellen, mir ist es aber ein Anliegen, folgende Bemerkung zu machen:

Natürlich gibt es auf dem Gebiet dessen, was die – wie heißt sie nur?, ich muß mich auch erst daran gewöhnen – Privatrundfunkbehörde darf und was andere wissen dürfen, eine Diskussion. Die Diskussion, ob man als Abgeordneter nur ein Bürger ist und die Rechte hat oder nicht, ist ja interessant, meiner Ansicht nach ist es aber viel interessanter, was bezüglich der Möglichkeiten der Privatrundfunkbehörde und ihres Einschreitens zu ändern wünschenswert wäre.

Da meine ich, daß wir aufgrund der Erfahrung, die ja jetzt schon einige Zeit alt ist, schon eine ganz wesentliche Erkenntnis gewonnen haben, nämlich jene, die dankenswerterweise auch beim Hearing vorige Woche hier im Parlament angesprochen wurde. Faktum ist nämlich, daß jetzt eine Behörde zwar Lizenzen vergibt oder vergeben hat – jetzt wird schon fest ausgestrahlt; die Frage, wie viele Leute das hören, ist eine andere, aber es wird ausgestrahlt –, und dann werden munter Anteilsrechte verkauft, und diese Privatrundfunkbehörde hat nicht einmal die Möglichkeit, diese Änderung der Beteiligungsverhältnisse zu erfahren oder dagegen einzuschreiten. Es wird quasi die Geschäftsgrundlage für die Erteilung einer Lizenz entscheidend verändert, aber es gibt keine Möglichkeiten, einzuschreiten.

Das ist ein Punkt, der mir sehr wesentlich erscheint und bezüglich dessen der Herr Staatssekretär und auch Peter Schieder als Medienspezialist aufgefordert sind, sich etwas zu überlegen. Der Unterausschuß ist auch dazu da, hier Änderungen herbeizuführen.

Aber auch die Kontrollrechte der Rundfunkbehörde sind nicht besonders ausgebaut. Daß die Rundfunkbehörde auch bei schweren Rechtsverletzungen nicht einmal die Möglichkeit hat, selbst einen Antrag auf Widerruf zu stellen, das scheint mir im Sinne einer unabhängigen Behörde nicht gerade sinnvoll zu sein. (Abg. Dr. Krüger: Das kann sie aber schon!) – Nein, das kann sie nicht. (Abg. Dr. Krüger: Das steht im Gesetz!) – Ja, aber nur bei ganz schweren


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