Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 150

bericht angesprochen haben, primär auf diesen konzentrieren. Wir werden diesen nicht zur Kenntnis nehmen, Herr Abgeordneter Kopf, und ich glaube auch, daß Ihr Appell an den Verkehrsminister ein wenig fehlgeleitet ist. (Abg. Kopf: Er muß die Alternativen schaffen für den Straßenverkehr!) – In bezug auf den Schienenbereich stimmt es, zum anderen wissen Sie aber, daß wir es ohne ökologische Steuerreform nicht schaffen werden, die Zuwächse im Straßenverkehr zu minimieren. Das geht nicht anders. Das wird nicht Aufgabe eines einzelnen Ministers sein, sondern das ist Aufgabe nicht nur der gesamten Regierung, sondern auch dieses Hauses.

Insofern merke ich auch in diesem Zusammenhang an, daß es einfach nicht der richtige Weg ist, seitens der Koalitionsparteien alles, was bisher von den Liberalen angeregt wurde, etwa die Einsetzung einer Enquete-Kommission, abzulehnen. Es ist unverständlich, daß wir uns nicht wenigstens über jene Maßnahmen, über die wir angeblich alle einer Meinung sind, verständigen und diese hier im Hause umsetzen können. Es ist unverständlich, daß wir das bisher im Hause nicht etablieren konnten. Es ist falsch, daß die ökologische Steuerreform – auch bei dem, was jetzt vorgestellt worden ist – nicht einmal jene Schritte umfaßt, die von der Steuerreformkommission selbst vorgeschlagen worden sind. Sie haben zu Recht angemerkt, daß der eigentlich entscheidende Punkt dieses Ozonberichts der ist, daß klar festgehalten wird – insofern ist diese Offenheit auch begrüßenswert –, daß bis zum Jahre 2006 die angestrebten Ziele nicht erreicht werden können. Damit ist aber das, was wir uns im Rahmen des Ozongesetzes 1992 als Ziel gesetzt haben, verfehlt worden. (Abg. Kopf: Aber 50 Prozent von 70!)

Daher muß man sagen, es reicht nicht, daß wir das Ziel teilweise erreicht haben, sondern es geht darum, nachzudenken, welche Maßnahmen noch zu ergreifen sind, um das Ziel tatsächlich zu erreichen.

Eine kleine Maßnahme gibt es diesbezüglich, über die wir auch schon im Ausschuß diskutiert haben. Es gab bereits zu anderen Zeiten einen Entschließungsantrag, der darauf abgezielt hat, daß die Emissionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik begrenzt und festgelegt werden, insbesondere auch für die Herstellung von Spanplatten. Da hat man sich, da es in Österreich in Wirklichkeit nur noch zwei Produktionsstandorte dafür gibt, darauf verständigt, daß man eine solche Reduzierung und eine solche verordnungsmäßige Begrenzung nicht machen will. Ungeachtet dessen haben Sie recht, Herr Abgeordneter Kopf, wenn Sie sagen, wir müssen diese Maßnahmen, die bereits beschlossen und in Aussicht genommen worden sind, auch tatsächlich umsetzen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Barmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Verringerung der Emission von Luftverunreinigungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie bis spätestens Ende Juni 1999 mit Verordnung nach § 82 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 dem Stand der Technik entsprechende Grenzwerte für die Emission von Luftverunreinigungen aus Anlagen zur Herstellung von Holzspanplatten festzusetzen."

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Es geht dabei nur um die Bekräftigung einer Maßnahme, die wir bereits vor geraumer Zeit beschlossen haben, aber bezüglich derer man sich von seiten des Wirtschaftsministeriums – ich sage bewußt, von seiten des Wirtschaftsministeriums – verständigt hat, sie nicht umzusetzen. Herr Bundesminister Bartenstein hat im Ausschuß festgehalten, daß es mit ihm darüber kein Einvernehmen gegeben habe, sondern daß er zur Kenntnis nehmen mußte, daß, da der Herr Wirtschaftsminister hier treibende Kraft ist, dieser der Meinung ist, daß eine solche Verordnung


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