Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 164

Das jährliche Bauvolumen in der Abwasserwirtschaft Kärntens beträgt etwas über 1 Milliarde Schilling. Die Realisierung aller ausstehenden Projekte wird aber mindestens 15 Milliarden Schilling erfordern. Wenn keine höheren Förderungen als in den beiden vergangenen Jahren möglich sind, wird die Fertigstellung einer Bauzeit bis zum Jahr 2015 bedürfen. Der gesetzliche Termin würde demnach um in etwa zehn Jahre überschritten werden.

Zusammengefaßt: Als Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der prekären Kärntner Abwassersituation sehe ich nur entweder eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes dahin gehend, daß der Landeshauptmann ermächtigt wird, durch Verordnung die Bewilligungsdauer in Verbindung mit dem vorliegenden Prioritätenkatalog des Landes über das Jahr 2005 hinaus zu verlängern, oder die Gewährung von Sondertranchen für die Abwasserwirtschaft der hinsichtlich des Kanalisierungsgrads nachhinkenden Bundesländer – das ist ja nicht Kärnten allein –, um ein höheres Niveau zu erreichen.

Kärnten hat daher in den letzten Jahren aus gutem Grund höhere Tranchen im Bereich der Wasserwirtschaft erhalten, und diese ökologische Priorität muß beibehalten werden, bis Kärnten den Gleichstand mit den anderen Bundesländern erreicht hat. Hier sehe ich dem von Umweltminister Bartenstein angekündigten Bericht von der Österreichischen Kommunalkredit zur angesprochenen Kärntner Abwasserproblematik mit Spannung entgegen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. Gleichfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.11

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte mich ebenfalls auf den Umweltförderungsbericht beziehen. Die beschäftigungspolitischen Auswirkungen dieses Umweltförderungsberichtes sind ja bereits angesprochen worden. 12,3 Milliarden Schilling wurden in den Jahren 1997 und 1998 zum Einsatz gebracht. Das bedeutet rund 20 000 Arbeitsplätze, die pro Jahr in diesem Bereich neu geschaffen wurden. Und ganz wichtig ist, daß diese Umweltförderungen auch Wirkungen zeigen. Am Beispiel der österreichischen Flüsse ist das nachzuvollziehen: Zwei Drittel aller Fließgewässerstrecken entsprechen der Güteklasse I bis II und weisen damit beste Qualität auf.

Ebenfalls aus diesem Bericht geht aber hervor, daß in Zukunft bei den Umweltförderungen auch andere Schwerpunkte gesetzt werden. Es geht mehr in Richtung Trinkwasserversorgung und Altlastensanierung.

Einen Satz zum Trinkwasserschutz. Es gibt ja eine Studie des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums, die belegt, daß mehr als die Hälfte der österreichischen Grundwassergebiete in Wirklichkeit als Sanierungsgebiete ausgewiesen werden müßten. Es ist Faktum, daß in großen Teilen unseres Landes Grundwasser unbehandelt nicht mehr konsumiert werden kann. Das ist eine prekäre Situation, die, glaube ich, gezielte Maßnahmen erfordert.

Das Wasserrechtsgesetz sieht zwar vor, daß Schutz- und Schongebiete festzulegen sind, aber offensichtlich funktioniert das nicht richtig. Es hilft uns das beste Wasserrechtsgesetz nichts, wenn immer wieder erhebliche Mängel bei der Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen zu beobachten sind.

Was sind nun die drei wichtigsten Maßnahmen, um unserem Grundwasser wirklich eine echte Chance zu geben? – Erstens einmal ist die Stickstoffüberdüngung umgehend einzudämmen, zweitens muß die Entwicklung der Bodenschutzgebiete der Länder mit aller Kraft vorangetrieben werden. Vor allem aber müssen für jene Gebiete, in denen es wirklich intensive Landwirtschaft gibt, die längst fälligen Sanierungsverordnungen erlassen werden. Das heißt, es bedarf einer besseren Koordination zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, einer besseren Kooperation zwischen Bund und den Ländern. Nur so wird es möglich sein, unser Trinkwasser langfristig wirklich abzusichern.


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