Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 168

19.24

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich als Niederösterreicher auf die Fischer-Deponie konzentrieren. Eine kleine Chronik: Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre wurden für die Schottergrube mit der heutigen Bezeichnung "Fischer-Deponie" seitens des Landes Niederösterreich mehrere Deponiegenehmigungen erteilt. In der Folge wurden mindestens 6 000 bis 7 000 Fässer mit giftigem Inhalt – CKW, chlorierten Kohlenwasserstoffen – in der Grube deponiert.

Mitte der siebziger Jahre kaufte Dkfm. Fischer die Deponie. Kurz darauf wurden seitens des Landes Niederösterreich alle Genehmigungen für die Deponie zurückgezogen.

Im Jahre 1981 wurde die Öffentlichkeit erstmals via TV-Sendung "Argumente" mit Walter Schiejok und dem jetzigen Landesrat Hans Jörg Schimanek, die dafür auch den Konrad-Lorenz-Preis erhielten, darüber informiert, daß in dieser Fischer-Deponie grundwassergefährdende Stoffe abgelagert sind und dadurch der größte bekannte unterirdische Grundwassersee Europas, die Mitterndorfer Senke, in Gefahr sei.

Trotz zahlreicher Politikerversprechen – die damalige Umweltministerin, Frau Flemming von der ÖVP, der Umweltlandesrat und derzeitige Landeshauptmann von der ÖVP, Herr Erwin Pröll, haben live im TV diese Versprechen abgegeben – dauerte es trotzdem bis 1989, also acht Jahre, bis das Umweltministerium die Errichtung einer ersten Sicherung in Form von Sperrbrunnen in Auftrag gab.

Die Errichter dieser Sperrbrunnen stellten schon damals dazu fest, daß diese Brunnen nur ein erster Schritt in Richtung Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sein könnten. Zugleich wurde gegen Dkfm. Fischer in Sachen Fischer-Deponie Anklage erhoben. In diesem Prozeß bestätigten mehrere Zeugen, daß die Deponiegenehmigungen des Landes Niederösterreich in ungewöhnlicher Schnelle und durch politische Weisung erfolgt waren.

Im Jahre 1992 wurde Fischer rechtskräftig von diesem Vorwurf freigesprochen. Nunmehr klagte Fischer Bund und Land Niederösterreich, weil er die Deponie mit aufrechten Genehmigungen gekauft hatte. Fischers Behauptung: Das Land Niederösterreich habe den vormaligen Betreibern, der Firma Waxina, grob fahrlässig Deponiegenehmigungen erteilt, obwohl aufgrund der geologischen Beschaffenheit und der nahen Mitterndorfer Senke keine Genehmigung für eine Deponie an diesem Standort hätte erteilt werden dürfen.

In diesem Prozeß, den Fischer im Jahre 1998 in erster Instanz vorerst gewonnen hat, bestätigte der Gerichtsgutachter Dr. Lueger die Behauptungen Fischers. Zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung hätten die Sachverständigen des Landes Niederösterreich längst wissen müssen, daß dieser Standort für eine Deponie völlig ungeeignet ist.

Nach dem Freispruch für Fischer im Strafverfahren klagte im Jahre 1993 die Finanzprokuratur der Republik einige zum Zeitpunkt der Erteilung der Deponiegenehmigungen federführend tätig gewesene Landespolitiker – deren Namen hören sich ja recht gut an: Pröll, Blochberger, Ludwig, Maurer (Abg. Smolle: Rosenstingl!); lauter ehemalige ÖVP-Politiker, manche sind ja noch im Amt – sowie die damals verantwortlichen Spitzenbeamten auf Zahlung von vorerst je 15 Millionen Schilling Schadenersatz. Soviel hatte die bisherige Räumung, ein Streifen in der Länge von zirka 14 Metern, die Republik gekostet. Fischer selbst konnte man wegen Mittellosigkeit nicht zur Räumung heranziehen.

Im Jahre 1994 griff der für Wasserrechtsfragen in Niederösterreich zuständige Landesrat Hans Jörg Schimanek die Causa Fischer-Deponie auf. In zwei Wasserrechtsverhandlungen stellten Sondersachverständige – Universitätsprofessor Hölzl von der Technischen Universität Karlsruhe, Universitätsprofessor Kiesel aus Wien und Universitätsprofessor DDr. Haider – eindeutig fest, daß bei der Fischer-Deponie Gefahr in Verzug sei und die dort vergrabenen Giftfässer zwecks Vermeidung einer nicht wiedergutzumachenden Verseuchung der Mitterndorfer Senke umgehend geborgen werden müßten.


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