Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 184

Wir haben uns das in aller Eile kurz durchgesehen. Ich bin nicht begeistert von dem, was da ausgeschickt wurde, Herr Bundesminister. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Na geh!) Von Ihnen als Umweltminister würde ich mir vehementen Widerstand gegen dieses Vorhaben erwarten. (Abg. Mag. Posch: Wird das jetzt ein Privatissimum?) Der Wirtschaftsminister hat sich in den meisten Bereichen durchgesetzt. Ich verstehe nach wie vor nicht, warum da der Umweltminister bereit ist ... (Abg. Kopf: Wer hat sich durchgesetzt? Der Wirtschaftsminister?) – Der Wirtschaftsminister, ja!

Ich verstehe überhaupt nicht, warum der Umweltminister in dieser Hinsicht bereit ist, so viele Kompetenzen an das Wirtschaftsressort abzugeben. Ich kann das nur so verstehen, daß das, was immer wieder in den Zeitungen steht, stimmt, nämlich daß Sie gerne Wirtschaftsminister werden möchten und daß Sie somit in der nächsten Legislaturperiode für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig wären. Aber unsere ursprüngliche Kritik ist, daß damit der Vollzug ausschließlich an die Länder ginge, und zwar mit allen Nachteilen. Es gäbe dann nämlich keine übergeordnete Bundesinstanz mehr und damit eine Verkürzung des Rechtsschutzes, es gäbe keine parlamentarische Kontrolle, ein Großteil der jetzigen UVP-Anlagen fiele dann in die Ägide des Wirtschaftsministeriums, und es käme dazu, daß der Umweltstandard sinkt.

Was Abgeordneter Kopf immer wieder gemeint hat – daß das im Fall einer Gesetzesänderung sicherlich nicht passieren wird –, all das würde selbstverständlich mit dem geschehen, was derzeit vorliegt. Deshalb werden wir vehementen Widerstand dagegen anmelden. Wir hoffen aber vor allem auch, daß sich Klubobmann Khol dafür einsetzen wird, daß wir – wie damals beim UVP-Gesetz – einen eigenen Unterausschuß gründen und die Änderungsrichtlinie zur UVP sowie das Betriebsanlagengesetz ausführlich behandeln.

Nun zu einem weiteren Punkt – ich nehme mir dafür ein bißchen Zeit, weil ich denke, daß das eine wirklich wichtige Materie ist –, der unmittelbar dazu paßt, ist folgender. Herr Bundesminister, was die Bürgerbeteiligung betrifft, gibt es jetzt eine interessante internationale Konvention, die Sie persönlich für Österreich letztes Jahr im Juni unterzeichnet haben, nämlich die Aarhus-Konvention. Ich möchte Sie fragen, wie der Stand der Ratifizierung ist und wann Sie sich in der Lage sehen werden, dem Hohen Haus einen entsprechenden Ratifizierungsentwurf zuzuleiten. Das ist für diese Debatte deswegen relevant, weil sich aus der Aarhus-Konvention und aus der entsprechend notwendigen innerstaatlichen Umsetzung herauslesen läßt, daß in Österreich damit die Verbandsklage auch in bezug auf die UVP entsprechend zuzulassen wäre.

Ich denke, daß uns die Aarhus-Konvention – sie ist immerhin von 37 europäischen Ministern unterzeichnet worden – in der Bürgerbeteiligung und in der rechtzeitigen Einbindung von Umweltorganisationen ein großes Stück weiterbrächte. Ich hoffe, daß sie möglichst schnell in innerstaatliches Recht umgesetzt wird.

Ein letzter Punkt sind die Entschließungsanträge der Liberalen. Wir haben diesen Anträgen bereits im Ausschuß zugestimmt. Ich halte es für unabdingbar, daß endlich auch strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen eingeführt werden. Im Bericht selbst wird das – interessanterweise vom Wirtschaftsministerium – ebenfalls gefordert. Dort wird auf Seite 12 ausgeführt, daß seitens der Bundesstraßenbehörde im Wirtschaftsministerium mehrfach das Fehlen einer UVP für Pläne und Programme bedauert wurde. Man kann das aus diesem Bericht herauslesen.

Wenn man das evaluieren und umsetzen möchte, bedeutet das nichts anderes, als daß man bei einer entsprechenden Änderung des UVP-Gesetzes selbstverständlich auch endlich eine UVP für Programme und Pläne miteinbezieht. Ich erwarte mir, daß in einer Änderungsnovelle von seiten der Regierungsparteien so etwas enthalten ist. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Das war einer der Gründe dafür, daß wir damals der UVP nicht zustimmen konnten. Denn der Grundgedanke der UVP, nämlich die Prävention und das interdisziplinäre Zusammenführen verschiedener Materien, ist nur dann möglich, wenn schon im Vorfeld – noch bevor das konkrete Projekt geprüft wird – die Pläne, die Programme einer UVP unterzogen werden. In Holland gibt es eine solche Regelung schon seit einigen Jahren, und dort hat sie sich meiner Ansicht nach bewährt.


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