Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 185

Wir hätten bei vielen konkreten Anlagen nicht die heutigen Probleme, seien es Müllverbrennungsanlagen oder große Energieanlagen, wenn schon vorher ein entsprechendes Programm ausgearbeitet worden und einer UVP unterzogen worden wäre. Erst wenn man weiß, wo man in einem Bundesland oder in Österreich insgesamt wie viele Abfallanlagen braucht, geht man in die Projektphase. Ich denke, das ist dem Umweltminister bekannt, und ich hoffe, daß er es in die Regierungsvorlage zur neuen UVP einarbeiten wird. Dann können wir – vielleicht nicht zu so später Stunde – in diesem Haus eine spannende Debatte über die UVP führen.

Noch einmal möchte ich festhalten, daß ich die UVP für eines der wichtigsten und zentralsten Umweltgesetze halte, die wir haben. Wir müssen sie meiner Ansicht nach verteidigen und dürfen sie nicht – wie es manche Abgeordnete in dieser Debatte getan haben – heruntermachen, als wäre sie ein Instrument, das sich nicht bisher schon bewährt hätte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.

20.37

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Bericht zur Vollziehung des UVP-Gesetzes weist für ein Projekt eines 200-Megawatt-Heizkraftwerkes in Salzburg eine Verfahrensdauer von 20 Monaten aus. Das mag manchen lange erscheinen. Allerdings sage ich Ihnen, daß ich viele Infrastrukturvorhaben kenne, die nach Wasserrecht und nach anderen Materiengesetzen zu vollziehen sind und deren Verfahrensdauern deutlich länger waren. Bei manchen kann man statt eines Monats auch ein Jahr ansetzen.

Ein weiteres Projekt, das in dieser Hinsicht untersucht wurde, ist ein Schigebiet, nämlich die Verbindung der Schigebiete am Hauser Kaibling, Planai, Hochwurzen bis hin zur Reiteralm. Es ist ein sehr großes Schigebiet – manche hier werden es kennen – , dort betrug die Verfahrensdauer nur noch 13 Monate.

Die Verfahrensdauer bei Anlagengenehmigungen hat sich zwar aus gutem Grund, aber doch zu einer Art Fetisch entwickelt. Lassen wir daher Zahlen sprechen. Die von Frau Kollegin Langthaler zitierte Studie von Professor Grün, eine sehr seriöse, von der Industriellenvereinigung und anderen in Auftrag gegebene Studie, zeigt, daß bei etwa 500 untersuchten Anlagen die durchschnittliche Genehmigungsdauer nur noch 157 Tage, also gerade 5 Monate, betragen hat und daß die Verfahrensdauer in den letzten Jahren insgesamt deutlich rückläufig war.

Selbstverständlich sollten wir noch besser werden, und Verfahren sollten schlanker, günstiger und unbürokratischer werden, aber so schlecht ist diesbezüglich der Stand in Österreich nicht.

Auf der anderen Seite ist anzumerken, daß wir im Zuge der Umsetzung des EU-Rechtes zur UVP-Novelle selbst säumig geworden sind. Am 14. März war der Stichtag, und die jetzige Situation ist in der Tat nicht unproblematisch. Denn die Direktanwendung der europäischen UVP-Richtlinie macht aus meiner Sicht für Hunderte – durchaus auch mittlere und kleinere – Industrieanlagen eine Einzelfallprüfung erforderlich, meine Damen und Herren, weil keine nationalen Schwellenwerte gegeben sind, sodaß erst mittels Einzelfallprüfungen festgestellt werden muß, ob zum Beispiel diese Brauerei oder jene Molkerei UVP-pflichtig ist oder nicht.

Es besteht also ein Zustand der Rechtsunsicherheit, den wir so rasch wie möglich beenden sollten. Daher haben die Minister Molterer, Farnleitner und ich einen Arbeitsentwurf für ein modernes Umweltanlagenrecht ausgearbeitet. In der letzten Ministerratssitzung wurde vom Kanzler klargestellt, daß dieses Gesetz im April oder spätestens Anfang Mai der Regierung zugeleitet werden und dann selbstverständlich ins Parlament kommen sollte.

Wir verwirklichen darin das Prinzip "Ein Verfahren, eine Behörde, ein Bescheid", auf englisch: One-Stop-Shop. Die Verfahrensdauer für die verschiedensten Verfahren, von den ganz kleinen bis zu den ganz großen Anlagen, ist mit Werten von null bis sechs Monaten normiert. Die


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