Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 186

dazu führen, daß in Österreich die Gentechnologie im besonderen und die Biotechnologie im weiteren als ein wichtiger Aspekt der Wirtschaft erkannt und durchgesetzt werden können.

Das sind Versäumnisse, die in den Rahmenbedingungen gemacht worden sind und die auch heute – wenn man sich die Anträge ansieht, die abgelehnt werden – offenbar noch bestehen. Es gibt keine Bereitschaft, da einen Schwenk zu machen und endlich zu fairen Bedingungen zu kommen.

Wir werden daher diesen Bericht ablehnen, insbesondere auch deshalb, weil es bis heute nicht möglich war, in den einzelnen Ausschüssen zu einer ausgewogenen Zusammensetzung zu kommen. Die wissenschaftlichen Ausschüsse sind nach wie vor von einseitiger – wenn auch durchaus wissenschaftlicher – Sicht dominiert. Es gibt in diesem Zusammenhang keine interessenausgleichende Beschickung, und das ist bei Ausschüssen, die eine Entwicklung betrachten sollen, einfach falsch. Es würde nicht schaden, dort auch sehr kritische Stimmen vertreten zu haben, weil die Mehrheit in der Zusammensetzung ohnehin anders aussieht. Das ist ein Versäumnis, zu dem man sich offenbar entschlossen hat, das man sehenden Auges in Kauf nimmt und für das es von den Regierungsfraktionen keine Bereitschaft zu einer Änderung gibt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte deshalb abschließend auf die Haftungsbestimmungen eingehen und Sie an folgendes erinnern: Als im Zuge des Gentechnik-Volksbegehrens die Haftungsbestimmungen geändert worden sind, war es so, daß ein Vorschlag, der vom Justizministerium gekommen ist und der durchaus zukunftsweisende Ansätze gehabt hat, nicht weiterentwickelt oder wenigstens in der bestehenden Form beschlossen worden ist. Statt dessen hat es einen 27a-Antrag gegeben, mit dem man diese Haftungsbestimmungen auch noch ausgehöhlt hat.

Es ist so, daß es heute noch eine zeitliche Begrenzung der Haftung bis zum faktischen Inverkehrbringen gibt. Es ist so, daß ein Haftungsausschluß für bloße Umweltschäden existiert. Es ist nach wie vor so, daß es einen Haftungsausschluß für den entgangenen Gewinn gibt, meine Damen und Herren! Man hat sich nicht dazu durchringen können, eine Beweiserleichterung für geschädigte Personen einzuführen.

Damit ist völlig klar, wie die Interessenlage auch in diesem Hause ist: Die Interessenlage dieses Hauses besteht in einer rechtlichen Bevorzugung derjenigen, die im Rahmen der Biotechnologie und der Gentechnologie wirtschaftlich aktiv sind. Man versäumt es nach wie vor, jene, die dadurch eventuell zu Schaden kommen oder die einen anderen Standpunkt vertreten, in den rechtlichen Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen.

Solange das nicht der Fall ist, sehen wir uns auch außerstande, einem solchen Bericht unsere Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

21.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. – Bitte.

21.04

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, daß dieser Bericht im großen und ganzen eigentlich das darstellt, was heute Gentechnik vermag, und daß er auch die ethischen Aspekte mit einbringt. Ich glaube behaupten zu können, daß der Mensch niemals soviel technische Macht wie jetzt gehabt hat und demzufolge auch niemals zuvor in der Geschichte so viel Verantwortung zu tragen hatte wie heute.

Frau Primaria Pittermann hat diese Problemkreise sehr interessant und gut dargestellt, auch die Erfolge, die wir durch die Gentechnologie, die Gentechnik und die Biotechnik erreicht haben. Gentechnik im strengen Sinn liegt an sich erst dort vor, wo gezielt mit den einzelnen Elementen der Erbinformation, den Genen im Zellkern, diagnostizierend oder verändernd gearbeitet wird.


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