Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 67

battiert, auch mit Ihren Herren vom Innenministerium und mit denen aus dem Justizministerium, wie man das Dilemma des strafgerichtlichen Vorverfahrens lösen könnte. – Also mit diesen Methoden werden Sie das nicht lösen, indem Sie den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit mit einer Sonderkommission ausstatten, obwohl das alles, und zwar ganz eindeutig, in seiner zentralen Verantwortung abgelaufen ist. Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit untersucht also jetzt mit dieser Sonderkommission seine eigene Verantwortung oder die Verantwortung des Polizeipräsidenten von Wien oder der Fremdenpolizei? Die vorgesetzte Linie soll er untersuchen? Und das soll unabhängig sein!? – Es tut mir wirklich leid, aber dem kann ich nicht ganz folgen!

Genau das ist nämlich die politische Verantwortung, die Sie, Herr Minister, allerdings nicht wahrnehmen, indem Sie nämlich nicht für eine wirklich unabhängige Untersuchung auch in Ihrem eigenen Apparat sorgen. Warum holen Sie nicht Leute von weit weg, vielleicht von irgendeiner weit entfernten Polizeidirektion, unterstellen diese direkt dem Minister und lassen sie in Form einer echten Sonderkommission arbeiten? Warum holen Sie bitte diese Leute aus Ihrer unmittelbaren Umgebung?

Folgendes ist mir auch noch wichtig zu sagen, weil Fragebeantwortungen des Herrn Bundesministers Löschnak vom Kollegen Leikam zitiert wurden. Dabei hat Leikam nämlich die Frage 6 vergessen – Herr Bundesminister außer Dienst Löschnak ist jetzt leider nicht mehr im Saal –, die damals an Bundesminister Löschnak gerichtet wurde. Diese hat gelautet: "Können Sie ausschließen, daß bei der Verwendung von Klebebändern Schubhäftlinge verletzt werden?" – Verletzt bitte; von gestorben hat man damals noch nicht gesprochen. Und die Antwort von Löschnak war: "Ja, ich kann das ausschließen."

Warum mußte die Antwort damals so lauten? – Weil Klebebänder evidentermaßen verwendet wurden. Löschnak konnte also, da damals noch nichts passiert war, mit apodiktischer Sicherheit sagen, daß er daher eine Verletzung dadurch ausschließen könne, und er glaubte damals, daß damit gleichzeitig für die Zukunft ausgeschlossen werden könne, daß dadurch jemals etwas passieren würde.

Wie sollen sich bitte jetzt Beamte verhalten, wenn der oberste Chef ihres Hauses – das ist eben der jeweilige Minister – in einer öffentlichen Anfragebeantwortung sagt: Das Verwenden von Klebebändern ist gesundheitsmäßig unbedenklich. Glauben Sie, diese Beamten wenden das dann nicht an, wenn sie eine solche Botschaft erhalten haben? – Natürlich wird das dann angewendet. Nachher aber zu sagen, deswegen, weil das im Waffengebrauchsgesetz nicht extra steht, kommt das nicht vor, ist mehr als naiv.

Damit wir aber einen Zukunftsfile bekommen, hat die liberale Fraktion einen Entschließungsantrag vorbereitet, den ich Ihnen hiemit zur Kenntnis bringen darf. Es geht in diesem um die Frage der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden an die Höchstgerichte. Der ums Leben gebrachte Omofuma ist nämlich abgeschoben worden, bevor er seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen konnte. Das sollte in Zukunft nicht mehr passieren, und daher stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier, Dr. Schmidt und Partner betreffend Abschiebestopp von Asylwerberinnen und Asylwerbern bis zum Abschluß aller anhängigen Verfahren

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß keine Abschiebungen von Asylwerberinnen und Asylwerbern durchgeführt werden, bevor nicht alle Verfahren, die infolge von gegen Asylbescheide ergriffenen Rechtsmitteln eingeleitet werden, abgeschlossen sind."

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(Beifall beim Liberalen Forum.)


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