Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 82

letzten Monaten vermehrt auftritt. Ich meine daher, daß Sie darauf zu reagieren und nicht Ihre Doppelbotschaften auszusenden haben! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister! Eine Amtshandlung von österreichischen Exekutivbeamten und auch – wenn wir es jetzt auf den konkreten Fall beziehen – die Festnahme einer Person, gleichgültig, um wen es sich handelt, sind nach rechtsstaatlichen Normen und rechtsstaatlichen Regeln vorzunehmen. Dafür haben wir einen Rahmen, und in diesem Rahmen haben rassistische Ausdrücke, haben Gewaltszenen, haben Übergriffe keinen Platz. Das gilt ganz unabhängig von der Hautfarbe, das gilt ganz unabhängig von der Staatszugehörigkeit, das gilt ganz unabhängig von sonstigen Aktivitäten, die vom Betroffenen gesetzt werden, für alle. Das gilt für alle!

Herr Bundesminister! Die Unruhe, die Angst, die Verunsicherung, das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, das Gefühl, nicht genug Gehör zu finden, das ist das, was die Empfindungen der Community der Schwarzafrikaner im speziellen in Österreich in den letzten Monaten und speziell jetzt auch nach dem tragischen Tod von Marcus Omofuma am allermeisten bestimmt. Und das wissen Sie!

Sie wissen, daß es für Leute, die nicht so ausschauen wie wir, die in einer U-Bahn-Station eben viel eher auffallen (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen), in Wien geradezu – und jetzt, Herr Präsident, komme ich dazu, was im CPT-Bericht vor zwei Jahren gestanden ist – sehr gefährlich ist, der Polizei in die Hände zu fallen – im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall bei den Grünen.)

20.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Gaál.

Herr Abgeordneter, für Sie und alle folgenden Rednerinnen und Redner gilt eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

20.00

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich habe mir die Anfrage der Grünen sehr genau angesehen und kann – wenn ich von parteipolitischen Überlegungen absehe – in der von Herrn Bundesminister Schlögl sehr ausführlich erfolgten Beantwortung wirklich keinen Grund für die heutige Anfragebesprechung sehen.

Meine Damen und Herren! Gerade, was das Thema Ausländer und Fremde angeht, darf man wirklich nichts bagatellisieren. Alle Wortmeldungen und Redebeiträge sind sehr ernst zu nehmen und müssen umfassend, offen und ehrlich diskutiert werden. Es gibt da wirklich nichts zu verheimlichen, Frau Abgeordnete Stoisits, und nichts zu beschönigen. Es besteht überhaupt kein Anlaß, das zu tun. Im Gegenteil: Wir fahren nicht mit dem Schwamm drüber. Jeder noch so geringe Vorwurf betreffend Mißhandlungen oder Fehlverhalten von Beamten wird sofort der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die die notwendigen Vorerhebungen einleitet.

Im gegenständlichen Fall wurde gegen beide Beamte Beschwerde wegen angeblicher ungerechtfertigter Gewaltanwendung und wegen des Tatbestandes nach Artikel IX EGVG erhoben, und es ist die Vorerhebung eingeleitet worden.

Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, wie sich solche Amtshandlungen abspielen. Wir kennen die heftige Gegenwehr bei Anschuldigungen dieser Art und das sehr aggressive Verhalten von Festgenommenen. Wenn jedoch, wie ich gesagt habe, gegen Beamte wegen angeblicher Mißhandlungen Vorwürfe erhoben werden, dann wird auch da umfassend recherchiert. In einigen Fällen führt dies auch zu Vorerhebungen, doch in den meisten Fällen konnte die Staatsanwaltschaft keine Grundlage für die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens finden.

Im gegenständlichen Fall wurde gegen die Beamten Beschwerde erhoben – ich habe dies bereits gesagt –, und der festgenommene und angezeigte Mohammed Ali V. wurde vom Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig wegen Drogenerwerbs und Drogenbesitzes zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon ein Monat unbedingt und acht Monate bedingt, verurteilt, und


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