Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 261

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob Sie nun Gedächtnisprotokollen von Menschenrechtsaktivisten oder aber ebensolchen Gedächtnisprotokollen von MitarbeiterInnen von Ministern mehr Glauben schenken und wie Sie solche Dokumente werten, das bleibt Ihnen überlassen. Es gibt aber Dokumente, die der österreichischen Bundesregierung und auch dem Nationalrat zugeleitet wurden, bei denen es nicht darum geht, wer wem mehr glaubt, und bei denen auch nie in Frage gestellt wurde, ob das, was drinsteht, richtig oder unrichtig ist: Das ist der Bericht des Antifolterkomitees des Europarates. Lassen Sie mich nur drei Zitate bringen, damit Sie nicht etwa glauben, daß es eine Glaubensfrage ist. Es ist eine Frage von Fakten, die aufgezeigt wurden! Es ist deshalb genauso ein Faktum, daß es eine Mißachtung der Empfehlungen gegeben hat und daß es genauso offenkundig Mißverhalten beziehungsweise nicht richtiges Verhalten von österreichischen Beamten gegeben hat, und es ist genauso ein Faktum, daß es so etwas wie einen Behördenleiter und einen obersten Chef gibt, und das ist, wenn es sich um das Innenressort handelt, der Innenminister.

Der Umstand, daß das CPT Ihnen, uns und dem Minister mitteilt, daß es zahlreiche Beschwerden über Mißhandlungen durch die Polizei festgestellt hat – gleichzeitig wird auch festgestellt, daß es praktisch keine Beschwerden über die Gendarmerie gegeben hat, womit ich Ihnen nur verdeutlichen möchte, daß das nicht ein Komitee ist, das seinen Bericht aus Gehässigkeit oder aus sonstigen Motiven Österreich gegenüber, sondern auf der Grundlage von objektiven Wahrnehmungen verfaßt –, und bereits im Jahre 1995, also vor vier Jahren, den österreichischen Behörden empfohlen hat – und das konnte jeder lesen, und die Beamten des österreichischen Innenministeriums sind des Lesens kundig –, ein aus unabhängigen Personen bestehendes Gremium einzusetzen, das befugt ist, allgemeine eingehende Untersuchungen über die von Polizeibeamten des Wiener Sicherheitsbüros bei der Festnahme und Einvernahme von Verdächtigen angewandten Methoden durchzuführen, spricht eine ganz eindeutige Sprache. Der Umstand, daß in diesem Bericht festgehalten wird, daß das CPT die österreichischen Behörden um eine Stellungnahme zu den obenstehenden Angaben – gemeint sind hier Klebebänder im Gesicht und auf Armen, Schläge bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger, die dem Komitee zur Kenntnis gebracht wurden – und um Übermittlung einer Kopie jeglicher Weisung und Richtlinien, die über die erlaubten Mittel der Gewaltanwendung bei Ausweisungs- beziehungsweise Abschiebungsverfahren verabschiedet wurden, ersucht, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist keine Glaubensfrage. Das hat nichts mit dem lieben Gott zu tun. Das hat mit Fehlverhalten österreichischer Politiker und mit Fehlverhalten österreichischer Beamter zu tun. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Salzl und Dr. Ofner.)

Wir sind in den Nationalrat gewählt, um dem, worin ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Abgeordnete, den Schlußsatz, bitte!

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): ... der verfassungsmäßige Auftrag besteht, nämlich die Verwaltung zu kontrollieren, auch nachzukommen. Ein Untersuchungsausschuß ist hiezu das einzig taugliche Mittel. (Beifall bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

1.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kier, Mag. Stoisits und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ständiger Unterausschuß des Rechnungshofausschusses:
Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich gebe nun bekannt, daß mir ein Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates vorliegt, dem Unterausschuß des Rechnungshofaus


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