Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 173. Sitzung / 14

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 6357/J bis 6366/J.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 56/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 5665/AB bis 5739/AB.

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 48/ABPR und 49/ABPR.

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Karenzurlaubsgeldgesetz geändert werden (1768 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 21 "Schaut nicht weg" Initiative zum Schutz der Kinder vor sexuellem Mißbrauch.

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Finanzausschuß:

Änderungen des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge (Genf, 18. Mai 1956) (1651 der Beilagen);

Umweltausschuß:

Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der Dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995;

Änderung und Annahme von Anlagen des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der Vierten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Kuching, Malaysia, 23. bis 27. Februar 1998 (1751 der Beilagen).

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Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters gebe ich bekannt, daß der Klub der Freiheitlichen nach § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt hat, den soeben eingebrachten Selbständigen Antrag der Abgeordneten Scheibner mit der Ordnungsnummer 1107/A (E) betreffend mangelnde Vorsorge der Bundesregierung in Katastrophen- und Zivilschutzangelegenheiten dringlich zu behandeln.

Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung wird unter den gegebenen Umständen die Behandlung dieses Dringlichen Antrages für 15 Uhr festgesetzt.


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