Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 205

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, eine Regierungsvorlage betreffend Novellierung der Bestimmungen über die Voraussetzungen für den Betrieb einer Fahrschule und für die Berechtigung, als FahrschullehrerIn zu unterrichten, zu erarbeiten und dem Nationalrat bis 30. Juni 1999 zu übermitteln.

Diese Regierungsvorlage hat insbesondere folgende Bestimmungen zu enthalten:

(1) Fahrschulen können, sofern nachweislich die sachlichen Voraussetzungen gegeben sind, von jeder natürlichen und juristischen Person und an jedem österreichischen Standort betrieben werden.

(2) BewerberInnen um eine Lenkberechtigung und BesitzerInnen einer Lenkberechtigung dürfen im Rahmen des Betriebes einer Fahrschule nur durch geprüfte FahrschullehrerInnen und FahrlehrerInnen aus- und weitergebildet werden.

(3) FahrschullehrerInnen und FahrlehrerInnen wird als Nachweis des Vorliegens der entsprechenden persönlichen Voraussetzungen und für das erfolgreiche Ablegen einer entsprechenden Lehrbefähigungsprüfung ein FahrschullehrerIn- bzw. FahrlehrerInausweis ausgestellt.

(4) Der Besitz eines gültigen Ausweises und eines gültigen Führerscheins sind die hinreichenden Voraussetzungen für die Berechtigung, als FahrschullehrerIn oder FahrlehrerIn Unterricht für die entsprechenden Fahrzeugklassen oder Unterklassen zu erteilen."

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Wir haben deshalb vom 30. Juni gesprochen, meine Damen und Herren, weil das etwas ist, was etwa Herr Bundeskanzler Klima schon vor über zwei Jahren, nämlich bei seinem Amtsantritt als Bundeskanzler, versprochen hat, was aber die große Koalition bis heute schuldig geblieben ist.

Weil wir in diesem Bereich natürlich die beharrenden Interessen kennen, legen wir auch weitere Punkte vor, die zum Entschließungsantrag gehören. Diese Regierungsvorlage, von der wir wollen, daß sie noch bis 30. Juni in diesem Haus vorgelegt wird, sollte insbesondere beinhalten, daß jede natürliche und jede juristische Person an jedem österreichischen Standort eine Fahrschule betreiben kann, daß im Rahmen des Betriebes einer Fahrschule FahrschullehrerInnen und FahrlehrerInnen aus- und weitergebildet werden können und daß diesen solcherart weitergebildeten FahrschullehrerInnen und FahrlehrerInnen ein Ausweis ausgestellt wird – derzeit muß das nämlich die Behörde machen, es darf nicht von der Schule selbst gemacht werden – und daß dann dieser Ausweis und die gültige Lenkerberechtigung bereits ausreichen, um als FahrschullehrerIn oder als FahrlehrerIn tätig sein zu können. Das ist derzeit überbordend bürokratisiert – der Ausweis muß von der Behörde ausgestellt werden, die Ausstellung muß von der Fahrschule beantragt werden – und dient in Wahrheit dazu, sicherzustellen, daß FahrlehrerInnen und FahrschullehrerInnen auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen können, sondern immer von den Fahrschulen abhängig sind. Sie sind so quasi an die Scholle gebunden wie früher die Bauern, und das wollen wir Liberalen abstellen, weil wir das für ein völlig inadäquates Mittel halten.

Der Entschließungsantrag, der von den Regierungsparteien zum Punkteführerschein eingebracht worden ist und der da lautet, daß die Arbeiten für den Punkteführerschein im Rahmen der Expertengruppe fortzuführen seien und ein unter allen eingebundenen Gruppen akkordierter Gesetzentwurf ehebaldigst dem Nationalrat zuzuleiten ist, ist in Wirklichkeit ein Hinhalteantrag, denn es hat von den Regierungsparteien bisher keine Fortschritte in Sachen Punkteführerschein gegeben.

Die Liberalen haben ein Gutpunkteführerschein-Modell vorgeschlagen und einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, der insbesondere gewährleisten würde, daß die Eigeninitiative der Menschen gefördert wird, daß man noch etwas für seine Verkehrssicherheit und die


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