Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 231

Meine Damen und Herren! Kurz zu den aus unserer Sicht wichtigsten Gesetzesvorlagen: Zum EWR-Psychologen- und zum EWR-Psychotherapiegesetz möchte ich festhalten, daß es sich weitgehend um EU-Anpassungen handelt. Da nicht generell von einer Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikation ausgegangen werden kann, muß vor einer Berufszulassung in Österreich notwendigerweise die Gleichwertigkeit der Qualifikation zur Berufsausübung individuell überprüft werden. Bestehen Mängel oder entspricht die bisherige Ausbildung nicht den gegebenen Voraussetzungen, so können sich Psychologen oder Psychotherapeuten aus den EU-Ländern in Zukunft Ausgleichsmaßnahmen, einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung unterziehen.

Was ich allerdings feststellen muß, ist, daß es schwierig sein wird, Modelle zur Anpassung zu finden, da die Ausbildung in Europa unterschiedlich ist. Allein in Österreich haben wir zirka 18 verschiedene Psychotherapieschulen. Auch ist Österreich eines der wenigen Länder im europäischen Raum, das ein Psychotherapeutengesetz hat.

Meine Damen und Herren! Bezüglich der Eignungsprüfung stellt sich daher die Frage: Wer ist zuständig, welche Schule nimmt die Prüfung ab, und welche Kriterien haben Gültigkeit? Frau Ministerin, ich glaube, da ist noch einiges zu klären, und ich hoffe, daß Sie das auch zur vollen Zufriedenheit machen werden.

Wir stimmen diesen beiden Gesetzen aber trotzdem zu, weil wir glauben, daß es auch für unsere jungen Menschen im Ausland wichtig ist, dort mit ihrer Ausbildung Anstellungen zu bekommen. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Im Zuge der Diskussion der beiden Gesetze brachte die freiheitliche Fraktion vier Abänderungsanträge ein, in denen der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache sowie der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch eine Strafregisterbescheinigung sowohl aus Österreich als auch aus dem Heimat- und Herkunftsstaat eingefordert wird. Dem können wir von den Liberalen, meine Damen und Herren, ganz sicher nicht zustimmen. Denn wieso sollen nicht auch türkisch oder kroatisch sprechende PsychotherapeutInnen und PsychologInnen diesen Beruf ausüben können? Es zwingt uns ja niemand, zu diesen Ausländern, wie Sie dies immer ausdrücken, zu gehen, denn wir haben ja freie Wahl, sowohl was die Therapie als auch was den Therapeuten betrifft. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Zur Regierungsvorlage, mit der das Bundesgesetz (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Also, wenn ich meinen Psychotherapeuten nicht verstehe, dann hab ich ein Problem!) – ich muß ja nicht hingehen, aber es gibt sehr viele, die sie als ihre Landsleute wohl verstehen und dadurch mehr Vertrauen zu ihnen haben (Beifall beim Liberalen Forum) – über den Verkehr mit Speisesalz geändert wird, stellt sich für uns Liberale, da dies ebenfalls eine EU-Anpassung ist und da wir auch in Zukunft noch viele solche Anpassungen in dieser Art vollziehen müssen, die Frage, ob nicht, auch um einer durch EU-Anpassungen zu erwartenden Gesetzesflut entgegenzuwirken, der Weg über Verordnungen der wesentlich unbürokratischere wäre. – Auch zu dieser Gesetzesvorlage erfolgt von seiten des Liberalen Forums die Zustimmung.

In Zusammenhang mit dem Hebammengesetz, bei dem das vorrangige Ziel ebenfalls in der EU-Harmonisierung besteht und das Regelungen für die freiberufliche Berufsausbildung vorsieht, möchte ich nochmals auf den gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Haidlmayr und Motter hinweisen. Wir wollen die Streichung des § 52 Abs. 4 des Hebammengesetzes, der die Einhebung des Gremialbeitrages vorsieht.

Die Arbeit des Österreichischen Hebammengremiums würde dadurch eine große Erleichterung erfahren, denn die Ausgaben des Österreichischen Hebammengremiums sind innerhalb der ersten sechs Kalendermonate eines jeden Jahres höher als in den folgenden Monaten. Es ist daher wesentlich unkomplizierter und übersichtlicher, den Hebammen den Gremialbeitrag von 1 500 S pro Jahr einmal jährlich am Jahresanfang vorzuschreiben.

Frau Kollegin Dr. Pittermann und Herr Kollege Dr. Leiner! Ihr Entschließungsantrag ist eine Augenauswischerei. Sein Inhalt besteht darin, die Einhebung des Gremialbeitrages zu prüfen und allenfalls in der Folge dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesantrag zuzuleiten. Was


Vorherige SeiteNächste Seite
HomeSeite 1