Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 252

nächsten Legislaturperiode ein Hearing zu veranstalten. Es müssen sehr wohl auch medizinisch-ethische Aspekte mit in die Diskussion einfließen. Ich wünsche mir, daß wir dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode nicht erst an deren Ende, sondern bereits am Anfang diskutieren und daß wir ein anständiges Hearing durchführen, an dem auch Fachexperten teilnehmen, damit wir eine gemeinsame Lösung, die wirklich tragbar ist, erzielen.

Aber es wäre der falsche Ansatz gewesen, jetzt noch irgendwie ein Gesetz zu beschließen, wo sich keine Partei völlig im klaren darüber ist, wie lange die Frist sein soll, welcher Zeitraum zu kurz und welche Frist zu lang ist. Ich halte eine umfassende Diskussion für erforderlich, in die auch medizinische und ethische Aspekte einbezogen werden, denn nur so kann es gelingen, daß wir ein Gesetz zustande bringen, das wirklich die Interessen aller abdeckt und das auch medizinisch und ethisch vertretbar ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. Ich stelle die Uhr für eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 3 Minuten ein. – Bitte.

0.23

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich brauche das Anliegen jetzt nicht mehr zu präzisieren, weil Kollegin Pittermann und Kollege Rasinger, aber auch Kollegin Povysil das in hinreichendem Ausmaß getan haben.

Vielleicht noch eine Klarstellung: Den beiden Anträgen der Opposition – von Kollegin Motter und Kollegin Povysil – konnten wir im Gesundheitsausschuß nicht zustimmen, weil sie nur eine beschränkte Regelung enthielten, nämlich nur eine Regelung bezogen auf die Frage der Aufbewahrungsfristen. Keine Regelung oder keinen Ansatz gab es für die Zulässigkeit, nämlich wann und unter welchen Voraussetzungen welche Personen sich einer derartigen medizinischen Fortpflanzung unterziehen können.

Maßgeblich ist dabei folgendes: Es geht nach derzeitiger Gesetzeslage um die Überwindung einer akuten, gegenwärtig bestehenden Fortpflanzungsunfähigkeit eines bestimmten Paares.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube daher, wir müssen eine grundsätzliche Diskussion darüber führen, die die Kollegin von den Grünen bereits angesprochen hat, eine Diskussion, die aus mehreren Gründen weiter geführt werden muß: Zum einen geht es um Problembereiche, die man auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu diskutieren hat, im nationalen Bereich. Es wäre nämlich die Frage zu klären, ob der Ausschluß alleinstehender Frauen von den Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung weiterhin aufrechterhalten werden kann.

Es geht auch um die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare weiterhin von der medizinisch unterstützten Fortpflanzung ausgeschlossen bleiben sollen oder ob darin eine Diskriminierung homosexueller Partnerschaften zu sehen ist. (Abg. Dr. Rasinger: "Bravo"! Maier, du hast dich jetzt verirrt!) Es müßte auch die Frage der Leihmutterschaft diskutiert werden.

Aber das Hauptproblem, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehe ich in einem "Fortpflanzungstourismus" im Internet. Sehen Sie sich die Angebote an, die Sie derzeit über Internet erhalten können! Es handelt sich dabei um Angebote, die mit der österreichischen Rechtslage nicht in Einklang zu bringen sind. Wir sehen hier an der elektronischen Realität vorbei. Was wir benötigen, ist, daß menschenrechtliche Rahmenbedingungen in Europa geschaffen werden. Aber gleichzeitig müssen wir auch im nationalen Bereich die Diskussion führen.

Zum Schluß lese ich Ihnen ein Angebot von "European Babies" aus England vor. In dem Text heißt es: Uns geht es ausschließlich um die Familienähnlichkeit. Sehen Sie, Sie haben zum Beispiel als zeugungsunfähigen Mann einen Klaviervirtuosen. Die Frau ist total unmusikalisch. Wenn jetzt der Samen eines unmusikalischen Spenders verwendet wird, wird das Kind mit größter Wahrscheinlichkeit nie Musik im Blut haben. Bei einem musikalischen Spender ist die


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