Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 265

sitzung auf Terminprobleme von mir Rücksicht genommen wurde und daher diese beiden Punkte prioritär behandelt wurden. Es hat am gleichen Tag auch noch der Gesundheitsausschuß stattgefunden, sodaß hier aufgrund dieses zweiten Ausschusses ein gewisser Zeitdruck gegeben war.

Zu der Gesetzesvorlage als solcher: Was den Antrag betrifft, möchte ich insbesondere zwei Punkte herausheben, von denen ich glaube, daß wir damit gerade auch die Arbeitnehmerseite stützen, was sehr wichtig ist. Ich meine jene Punkte, durch die einerseits die Generalunternehmerhaftung im Sinne der Arbeitnehmer besser geregelt wird, als dies bisher der Fall war, und andererseits auch mit jenem – ich erlaube mir, das so zu sagen – Unfug ein Ende sein wird, daß von Generalunternehmungen praktisch gesamte Aufträge oder ein überwiegender Anteil eines Auftrages an Subunternehmen weitergegeben wird. Somit besteht nunmehr eine klare Regelung dahin gehend, daß zumindest die Hälfte des Auftrages in der Verantwortung des Generalunternehmers zu verbleiben hat, wodurch auch mehr Sicherheit gewährleistet ist.

Es wurde in der Debatte auch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz angesprochen. Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich darf nur festhalten, daß bei der Entwicklung dieses Gesetzes, bei der Erarbeitung dieser Regierungsvorlage Experten des Justizministeriums, des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und auch aus dem Bereich der Sozialpartner sowie auch der politischen Ebene mitgearbeitet haben und daß nach der Beschlußfassung im Ministerrat die Regierungsvorlage auch mit den Experten des ÖVP-Klubs beraten wurde, sodaß diese Regierungsvorlage ein erhebliches Expertenwissen und ein erhebliches politisches Wissen beinhaltet.

Ich bedauere, wie schon gesagt, daß wir voraussichtlich trotzdem nicht in der Lage sein werden, dieses Gesetz heute beziehungsweise noch in dieser Legislaturperiode zu behandeln. (Beifall bei der SPÖ.)

1.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir haben kein Schlußwort des Berichterstatters und kommen daher sogleich zum Abstimmungsverfahren. Ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt wird.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1970 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Wir werden daher zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Z 2 § 7a sowie Z 3 § 7b bezieht.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes, nun in der Fassung des Ausschußberichtes.

Im Falle Ihrer Zustimmung dazu bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist nun die Mehrheit. Angenommen.


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