Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 57

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau diese Zielsetzung haben wir mit der Verstärkung des Mitspracherechtes des Verbraucherschutzministeriums im Futtermittelrecht umgesetzt. Ich möchte beiden Ressorts dafür meine Anerkennung im Namen der österreichischen Konsumenten aussprechen! (Beifall bei der SPÖ.)

So einvernehmlich, wie einerseits die Verhandlungen auf Beamtenebene zwischen den beiden Ressorts, wie ich eingangs schon erwähnt habe, vonstatten gegangen sind, so umfassend und konsequent erwarte ich mir andererseits die gemeinsame, rasche Aufarbeitung der aktuellen Dioxinvorfälle in unserem Land. Dies sollte mit aller Härte erfolgen! Das neue Futtermittelgesetz wird uns in Zukunft in die Lage versetzen, verstärkt präventiv zu wirken, solche Vorfälle noch besser zu verhindern oder noch rascher aufzudecken und zu ahnden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Anneliese Klein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.45

Abgeordnete Anneliese Klein (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Niemand weiß, wofür die ÖVP steht. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Steht sie mit dem Bauernbund hinter den Bauern, oder will die Kammer die Bauern ausradieren?

Wiederum einigten sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über eine Gesamtänderung des Weingesetzes, deren Inhalt nur wenige Stunden zuvor den anderen Fraktionen zugeleitet wurde. Was Sie von SPÖ und ÖVP zu dieser plötzlichen Änderung veranlaßt hat, ist schwer nachzuvollziehen. Aber wie Ihre Einstellung zur Demokratie und zum Parlamentarismus ist, wissen wir bereits und konnten dies auch durch Ihre jetzige Vorgangsweise wieder klar erkennen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie verzichten völlig auf die Begutachtung und wundern sich dann, wenn ein Husch-Pfusch-Gesetz zustandekommt, das praxisfremd ist und große Lücken aufweist. Es darf Sie dann nicht verwundern, wenn die österreichischen Weinbauern entsetzt sind, daß ein solches Weingesetz beschlossen wird! (Abg. Haidlmayr: Futtermittelgesetz! Falsche Rede!)

Es stellt sich dabei die Frage, was zukünftig unter "Wein" zu verstehen sein wird. Im derzeit geltenden Weingesetz wird dies im § 1 noch genau geregelt.

Ich zitiere aus dem Weingesetz: "Wein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das durch alkoholische Gärung aus dem Saft frischer und für die Weinbereitung geeigneter Weintrauben hergestellte Getränk. Die Weintrauben sind" ... "frisch, solange sie ohne Zusatz fremder Flüssigkeit Saft hergeben können," und die Weintrauben sind "geeignet, wenn der Saft ein Mostgewicht von mindestens 13 Grad Klosterneuburger Mostwaage (KMW) aufweist." – Zitatende. (Abg. Koppler: Falscher Zettel!)

Bei dem heute zur Debatte stehenden Abänderungsantrag zum Weingesetz kann unter "Wein" anscheinend fast alles verstanden werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Gumpoldskirchen!)

Genauso verhält es sich bei Obstwein, der nun auch aus Fruchtsaftkonzentrat erzeugt werden kann. Wie lange wird es dann noch dauern, bis Wein nur noch aus Konzentraten gewonnen wird? Wo bleibt da der vielzitierte "Feinkostladen" der Qualitätsweine?

Unverständlich ist auch, daß die Bundesländer Burgenland und Niederösterreich die Weinbauregion "Weinland" bilden, weiters die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg zur Weinbauregion "Bergland" ernannt wurden, hingegen das Bundesland Steiermark die Weinbauregion "Steiermark" bleibt, und das Bundesland Wien die Weinbauregion "Wien" bildet.

Die steirischen Winzer haben sich dazu entschlossen, ihre derzeitigen drei Weinbaugebiete unverändert zu lassen. In Wien können die Winzer aufgrund einer historischen Regelung sowohl


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite