Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 77

(4) Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Förderungen auf Aufwendung nach Abs. 1 bis Abs. 3 sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen.

(5) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat Richtlinien zur Förderung der Elternbildung zu erlassen, in denen das Nähere bestimmt wird. Die Richtlinien sind im Amtsblatt zur ‚Wiener Zeitung‘ zu veröffentlichen."

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(Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.06

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Haller, es ist natürlich immer ganz gut, wenn ein Politiker, ein Abgeordneter, eine Abgeordnete das Gras wachsen hört, aber ich kann es in diesem Fall nicht nachvollziehen, denn in dieser Bestimmung steht etwas anderes.

Es steht darin, daß diese Agentur verpflichtet wird, das Geld so anzulegen, daß es sich möglichst stark vermehrt. Das ist eine Aufgabe dieser Agentur, die wir eingesetzt haben. Sie hat den Auftrag, die Staatsschulden zu verwalten und die Mittel optimal zu veranlagen. Sie hat natürlich auch die Aufgabe, Kredite aufzunehmen, aber vor allem hat sie eben die Mittel wie die im Reservefonds optimal anzulegen.

Auch die Befürchtungen betreffend das Zugriffsrecht des Finanzministers kann ich nicht nachvollziehen, weil der Finanzminister weder Vorstandsmitglied noch Aufsichtsratsmitglied dieser Agentur ist. Er hat lediglich die Aufsicht über diese Agentur, die eine ausgegliederte Dienststelle ist. (Abg. Mag. Trattner: Der Einfluß kann ein sehr hoher sein! – Abg. Dr. Graf: Er kann sie ausschalten!)

Ich glaube auch nicht, daß die Befürchtungen der Frau Abgeordneten Haller, die sie in einer Ausschußfeststellung festgehalten hat, vom Herrn Familienminister geteilt werden. Daher halte ich einen Entschließungsantrag für überflüssig. Ich habe den Herrn Familienminister während der Ausschußsitzung gefragt, ob diese Ausschußfeststellung für ihn von Wichtigkeit wäre, aber er hat dies verneint. Er hat auch auf Befragen durch Frau Haller mit den Schultern gezuckt, weil er eben den Gesetzestext nicht so empfindet, als ob ein Eingriffsrecht in seine Rechte vorläge. (Abg. Dr. Graf: Aber er kann den Fonds ausräumen! Gegen die Veranlagung wird er vielleicht nichts machen!)

Ich finde, daß Frau Haller zu Unrecht von Herrn Bundesminister Bartenstein zutiefst enttäuscht ist, denn die Mittel des Fonds sind nach wie vor zweckgebunden. (Abg. Öllinger: Machen Sie jetzt Mediation?) Das ist meine Sicht der Dinge, und ich halte es auch für richtig, daß Familienmittel zweckgebunden sind.

Die heutige FLAG-Novelle steht in einem engen Zusammenhang – das möchte ich schon noch betonen – mit dem Eherechts-Änderungsgesetz, das wir vor zwei Tagen beschlossen haben. Damit konnte nämlich das Konfliktregelungsmodell Mediation erstmals gesetzlich anerkannt werden. Diese Novelle steht aber auch in unmittelbarem Zusammenhang mit jenem Teil des Familienpaketes – nennen wir es "Bad Ausseer Familienpaket" –, der die Karenzzeitflexibilisierung vorhat und regeln soll, mit jenem Teil also, den wir – davon gehe ich aus – noch im Juli beschließen werden.


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