Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 182

sexueller Belästigung, vor allem Belästigung durch Dritte, aufscheinen. Wir sind ebenfalls dafür, daß bei Verdacht auf sexuelle Belästigung die Anzeige der Disziplinarkommission zugeleitet werden muß und nicht nur kann und daß dasselbe auch an Universitäten zu passieren hat. Und wir sind weiters dafür, daß Rechtspraktikantinnen in diesen Komplex mit einbezogen werden.

Aber, Frau Bundesministerin, Sie können sich sicher an den Fall Seitz-Brandstötter erinnern, bei dem es um die Neubesetzung der Leitung der Abteilung I/A/8 im Wissenschaftsministerium gegangen ist. Damals wurde bei einwandfrei gleich hoher Qualifikation ein Mann vorgezogen, der – zufälligerweise natürlich! – der Schwager des Wiener Bürgermeisters Dr. Häupl ist. (Abg. Dr. Lukesch: Das war eine Sauerei!) Das geschah trotz gleicher Qualifikation und auch trotzdem man die Gleichbehandlungskommission einschaltete, die erkannt hat, daß hier Unrecht geschehen ist. Es ist jedoch daraufhin nichts passiert!

Als ich die Frau Bundesministerin im Ausschuß darauf aufmerksam machte, hat sie süffisant gelächelt und gemeint, daß ihr in dieser Hinsicht nichts vorliege und sie nichts davon wüßte. Ein diesbezüglicher Antrag unsererseits liegt aber bereits – unbehandelt! – seit 16. April 1998 im Verfassungsausschuß und ist, Frau Bundesministerin, natürlich auch Ihrem Ministerium zur Kenntnisnahme zugegangen.

Daran kann man wieder einmal ganz genau erkennen, wie notwendig es wäre, den Bewerbern um Funktionen und Arbeitsplätze auch in höheren Funktionen die Möglichkeit zu geben, Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. Das geht nicht! Man sieht also einmal mehr, daß bei der österreichischen Frauenpolitik unter sozialistischem Einfluß und unter sozialistischer Regie dann, wenn es ums Eingemachte geht, nichts herauskommt, nichts umgesetzt wird! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Graf: Da werden nur Behörden installiert!)

Deshalb habe ich noch einen Antrag einzubringen, den ich jetzt aber nicht dabeihabe und später einbringen werde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Haller hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der ausreichend unterstützt ... (Abg. Dr. Khol: Hat sie nicht!) – Bitte um Entschuldigung! Ich stelle fest, daß der Entschließungsantrag nicht eingebracht wurde; er ist noch nicht verlesen worden.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

20.25

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz bekommt mit der heute vorliegenden Novelle einen eigenen neuen Abschnitt über die Universitäten – ich möchte das extra betonen, weil ich glaube, daß das besonders wichtig ist. Wir treffen damit Sonderbestimmungen, allerdings nur in dem Sinne, daß die Regelungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes an den Universitätsbereich angepaßt werden. Ich möchte allen danken, die sich dafür sehr engagiert haben, allen voran Frau Dr. Sebök, die mit sehr großem Engagement in dieser Sache tätig war. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Weiters möchte ich erwähnen, daß wir im Ausschuß eine Entschließung betreffend die Rechtspraktikantinnen, Unterrichtspraktikantinnen und jene Medizinerinnen, die in Ärzteausbildung stehen, gefaßt haben, die an den Justizminister, an die Gesundheitsministerin und an die Unterrichtsministerin gerichtet ist. Darin wird gefordert, daß die Regelungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes auch in diesen Bereichen gelten sollen. Ich halte das für sehr wichtig. Damit wäre es dann erreicht, daß in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, für die der Bund zuständig ist, eine Regelung für betroffene Frauen besteht.

Ich möchte noch ganz kurz zu den beiden Anträgen Stellung nehmen, die wir, da der Gleichbehandlungsausschuß leider dafür nicht zuständig ist, an den Sozialausschuß überweisen. Inhaltlich sympathisieren wir – das möchte ich hier festhalten – mit vielen darin enthaltenen Punkten, der dafür zuständige Ausschuß ist aber, wie gesagt, der Sozialausschuß. Ich sehe durchaus ein


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