Inhalt
Personalien
Verhinderung 17
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen, dem Finanzausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 252/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 14. Juli 1999 zu setzen 39
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 der GOG 39
Redner:
Dr. Martin Graf 154
Marianne Hagenhofer 157
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 157
Mag. Reinhard Firlinger 158
Mag. Helmut Peter 159
Dr. Alexander Van der Bellen 160
Ablehnung des Fristsetzungsantrages 161
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 39
Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Andreas Khol betreffend Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen zu Artikel 2 § 9 Ziffer 11 und § 37 77
Ersuchen der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, die Sitzung zu unterbrechen und eine Präsidialsitzung abzuhalten, sowie Antrag betreffend Verlangen im Sinne des §18 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Anwesenheit des Bundeskanzlers – Ablehnung des Antrages 115, 115, 117
Feststellungen des Präsidenten Dr. Heinz Fischer zum Ersuchen und zum Antrag der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic 115, 116, 116
Weitere Wortmeldungen in diesem Zusammenhang:
Herbert Scheibner 115
Mag. Dr. Heide Schmidt 116
Unterbrechung der Sitzung 116
Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung folgenden Gegenstandes:
"die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an drei Kurden am 13.7.1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten,"
gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung 270