Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 60

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Feurstein, Dr. Krüger, Dr. Kier, Mag. Stoisits und Genossen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 geändert wird (2029 d. B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. § 11a Abs. 2 Z 4 lautet:

4. zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall durch Auskünfte von untersuchenden oder behandelnden Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge über Diagnose sowie Art und Dauer der Behandlung, sofern der Betroffene dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt und dies im Einzelfall nicht untersagt hat, oder"

2. § 11 Abs. 2 Z 5 lautet:

"5. durch Heranziehung sonstiger, dem Versicherer rechtmäßigerweise bekannt gewordener Daten; diese sind dem Betroffenen mitzuteilen; es steht ihm das Widerspruchsrecht gem. § 28 Datenschutzgesetz 2000 zu."

*****

Des weiteren steht noch das Bundesstatistikgesetz 2000 zur Debatte. Dabei geht es um eine Ausgliederung. Dieser stimmen wir zu. Ganz besonders möchte ich hervorheben, daß laut § 58 – im Gegensatz zu manchen Bestimmungen, wo das vergessen wird – auch für die Angestellten dieses nunmehr ausgegliederten Amtes das Bundesgleichbehandlungsgesetz für Frauen zu gelten hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist eine gute Nachricht, und ich hoffe, daß auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode ein Haftelmacher oder eine Haftelmacherin immer genau auf diese Dinge achten wird.

Meine Damen und Herren! Es ist diese meine letzte Parlamentswoche nach zwölf Jahren in diesem Hohen Haus – die Hälfte der Zeit war ich im Bundesrat, die andere Hälfte im Nationalrat –, und ich steige aus der Politik total aus. Freuen Sie sich aber nicht zu früh! August Strindberg hat einmal gesagt: Wenn Sie mich ärgern, dann sehen wir uns in meinem nächsten Buch wieder! – Das ist etwas, was ich vorhabe. (Abg. Dr. Krüger: Wieso schauen Sie denn da zur SPÖ?) Ich habe zuerst zu Ihnen geschaut, nur, Sie haben getratscht! (Heiterkeit. – Abg. Dr. Krüger: Ich freue mich schon über die positive Erwähnung!)

Ich möchte ein Hobby professionalisieren – ich hoffe mit Erfolg –, und zwar das Schreiben von Kriminalromanen. Raymond Chandler hat einmal über die dreißiger Jahre folgendes geschrieben: Über die Politik kann man nur mehr im Kriminalroman schreiben. – Ich hielt das zu Beginn meiner Tätigkeit für einen völligen Unsinn. Heute bin ich mir nicht mehr so sicher! (Beifall bei der SPÖ. – Allgemeine Heiterkeit.)

Des weiteren möchte ich mich meiner wissenschaftlichen Tätigkeit weiterhin widmen. Ich übe eine wissenschaftliche Betreuung eines Frauenbeschäftigungsprojektes aus.

Bei all den Abschiedsinterviews wurde ich immer wieder gefragt: Was würden Sie denn einem jungen Abgeordneten beziehungsweise einer jungen Abgeordneten raten? – Meine Antwort lautete: drei Sachen.

Erstens – ein ganz persönlicher Rat –: Macht einen Schnelllesekurs! – Es wird einem sehr oft ein Riesenkonvolut von Papier hingelegt, und dann geht es einfach darum, das Ganze querzulesen. Zum Beispiel beim Thema "Frauen im Bundesheer" war es so. Man hat gedacht: Die


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