Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 61

vier Bände werden die Abgeordneten ohnehin nicht durchlesen! Da waren auch Dinge enthalten – wie beispielsweise die Verschärfung der Militärstrafen für die Präsenzdiener –, die mit der Frage "Frauen im Heer" überhaupt nichts zu tun gehabt haben. Es gelang mit Hilfe meines Klubs und mit der Unterstützung des SPÖ-Wehrsprechers, diesen Punkt schnell wieder zu entfernen. Aber da muß man querlesen können.

Mein zweiter Ratschlag lautete: Fürchtet euch nicht! (Heiterkeit. – Abg. Dr. Krüger: Das haben wir schon beherzigt!) Fürchtet euch nicht, eure Meinung durchzusetzen oder zu fragen. Oft ist das umsonst, aber hie und da richtig. Fürchtet euch auch nicht, zu fragen: Warum geht das nicht? Und dazu muß ich sagen: Da gibt es den großen Hammer und den kleinen Hammer. Der kleine Hammer heißt: Frau Abgeordnete, das ist gesetzlich nicht möglich!, und der große Hammer heißt: Frau Abgeordnete, das ist verfassungsmäßig nicht möglich! Es hat sich aber herausgestellt, daß beides möglich war, zum Beispiel bei der Durchsetzung – Frau Abgeordnete Brinek hat da auch sehr mitgeholfen – der Schaffung des Verbots der sexuellen Belästigung von Studentinnen und Studierenden im Universitäts-Studiengesetz.

Mein dritter Ratschlag heißt: Macht gute Gesetze! – Auch wenn Inline-Skaten im modischen Outfit kurzfristig vielleicht medial etwas mehr bringt, aber gute Gesetze zu machen, einfache und verständliche, ist das, wofür wir da sind. Es ist schon wahr, das Gesetzemachen von Abgeordneten wird oft als exzentrische Ausnahmeerscheinung gesehen, aber das Abgeordnetengesetz zum Verbot von Antipersonenminen ist ein gutes Beispiel: eine Seite klar verständlich für alle, leicht lesbar. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten des Liberalen Forums sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

Gute Gesetze und Abgeordnete, die dabei gesehen werden, wie sie etwas durchsetzen: Dies wird das Ansehen dieses Hauses erhöhen und die Demokratie in unserer Republik Österreich stärken! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeodneten der ÖVP, des Liberalen Forums, der Grünen sowie der Abg. Madl.)

11.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die beiden Abänderungsanträge, die Frau Abgeordnete Dr. Karlsson zum Datenschutzgesetz und zum Versicherungsvertragsgesetz vorgelesen hat, sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Frau Abgeordnete! Gestatten Sie mir, im Anschluß an Ihre Rede ein paar persönliche Bemerkungen zu machen. Uns verbindet eines: Das ist der Abgang. (Heiterkeit.) Aber bevor ich gehe, möchte ich mich bei Ihnen noch sehr herzlich bedanken – ich glaube, dies im Namen des ganzen Parlaments, des ganzen Hohen Hauses tun zu können – für Ihre Tätigkeit, die Sie Jahre hindurch in beiden Kammern ausgeübt haben. Sie waren nicht immer gemütlich, aber es ist auch nicht Aufgabe eines Abgeordneten, gemütlich zu sein. Sie waren kritisch. Ihr heutiger Appell am Schluß Ihrer Rede "Macht gute Gesetze!" hatte eine grundsätzliche Bedeutung für dieses Haus. Dieser Wunsch wird dieses Haus sicher noch weiter begleiten.

Ich möchte Ihnen für Ihr weiteres Leben alles Gute wünschen und Ihnen sagen: Wir warten mit Spannung auf Ihr nächstes Buch. Schreiben Sie schonungslos! (Heiterkeit.) Alles Gute für die Zukunft! (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Freiheitlichen.)

12.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeodneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.00

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die drei Materien, die uns hier jetzt beschäftigen, sind doch von etwas größerer Bedeutung, als es vielleicht in der Kürze der Wortmeldungen bislang zum Ausdruck gekommen ist.

Ich komme zunächst einmal zum Datenschutzgesetz, das wir hier heute neu fassen werden. Es enthält meiner Meinung nach drei wesentliche Aspekte.


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