Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 62

Aspekt eins: Das Gesetz ist leider ein verspätetes Gesetz. Eigentlich hätten wir bis längstens Oktober 1998 das Datenschutzrecht neu ordnen müssen, insbesondere auch deshalb, um es im Rahmen der Europäischen Union zu harmonisieren. Ich habe das Gefühl, ohne diesen Harmonisierungsdruck wäre es gar nicht zu einem neuen Datenschutzgesetz gekommen, das aber dringend notwendig und überfällig war.

Das Datenschutzgesetz 2000 bringt grundsätzlich auch einige Verbesserungen, nur – und das ist meine zentrale Kritik – ist es nicht modern genug. Es ist daher ganz im Sinne der Kollegin Karlsson in diesem Verständnis leider kein gutes Gesetz, denn wir werden sehr bald die nächsten Novellen zu diesem Gesetz ins Haus bekommen, und das ist schade.

Aus liberaler Sicht hat das Gesetz einen zentralen Kernfehler: Es ist nicht aufgebaut auf der Philosophie des Selbstbestimmungsrechtes über die eigenen persönlichen Daten, und aus diesem Grund darf ich folgenden Antrag der liberalen Fraktion einbringen:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Kier und PartnerInnen zum Bericht des Verfassungsausschusses betreffend Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel bezeichnete Bericht wird geändert.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der im Titel bezeichnete Bericht wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 wird geändert und lautet wie folgt:

"(1) Jede natürliche Person hat Anspruch auf Selbstbestimmung bei der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, soweit sie daran ein schutzwürdiges Interesse, insbesondere im Hinblick auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens hat."

2. § 1 Abs. 3 Z 2 wird geändert und lautet wie folgt:

"2. Das Recht auf Richtigstellung unrichtiger, unaktueller oder unvollständiger Daten und das Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten."

*****

Das ist ein kleinerer Aspekt, aber ich halte es für wichtig, daß auch unaktuelle Daten unter die Löschungspflicht gestellt werden. – Zentral ist aber für uns das Selbstbestimmungsrecht auf die Daten.

Wenn es nun doch noch gelungen ist, das Versicherungsvertragsgesetz – das ist der nächste Tagesordnungspunkt dieses Dreierpakets – zu reparieren und zu erreichen, daß nicht mehr, so wie das ursprünglich in dem Antrag der Regierungsparteien vorgesehen war, nur dann Gesundheitsdaten nicht weitergegeben werden dürfen, wenn die betroffene Person es ausdrücklich untersagt hat, wenn also jetzt der Schwenk wieder in Richtung Zustimmungspflicht erfolgt ist, dann ist das eine Sache, die überhaupt nur deswegen notwendig ist, weil das gesamte Datenschutzgesetz nicht vom Gedanken des Selbstbestimmungsrechts über die eigenen Daten getragen ist, weil es nicht emanzipatorisch ist, sondern weil es weiterhin einen bevormundenden Zugang hat – den Zugang, daß die Obrigkeit schon wissen wird, was gut ist.

Bleibt mir noch, Anmerkungen zum Bundesstatistikgesetz zu machen. Das Bundesstatistikgesetz ist aus unserer Sicht total mißlungen: anstatt zu privatisieren, wurde ausgegliedert. Noch dazu wurde eine besondere Rechtsform geschaffen, die ein sehr langes Gesetz bewirkt hat.


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