Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 75

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die vorläufig letzte Wortmeldung dazu kommt von Herrn Abgeordneten Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

12.57

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt eigentlich nur eine kleine Anmerkung dazu machen, und diese betrifft das Datenschutzgesetz.

Natürlich ist es so, wie meine Fraktionskollegin Stoisits gesagt hat: Das Datenschutzgesetz stellt gegenüber dem Status quo eine Verbesserung dar. Aber, meine Damen und Herren, es läßt nach wie vor sehr wesentliche Fragen offen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel dafür:

Wir werden am Freitag hier in diesem Haus ein Chipkarten-Gesetz, die 56. ASVG-Novelle, beschließen. Mit diesem Chipkarten-Gesetz ist dort festgelegt, daß es möglich ist, auch andere Daten abzuspeichern, wenn andere bundesgesetzliche Regelungen das bestimmen – und dafür gibt es ein Procedere. Das interessiert mich jetzt im Zusammenhang mit diesem Gesetz in einem Punkt, und zwar betrifft das die sensiblen Daten.

Dieses Gesetz versucht, sensible Daten zu definieren, besonders schutzwürdige Daten, Gesundheitsdaten, Angaben über das Sexualleben, die Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung. Ich lese diese Bestimmung über die sensiblen Daten und vergleiche sie mit einem Protokoll, das im Bundesministerium für Unterricht aufgenommen wurde, wo es um die Erfassung der Schüler durch neue Kennzahlen zur Verfolgung der Schülerlaufbahn geht.

In einem ausführlichen Protokoll ist festgehalten, wie man sich darüber unterhält, wie man diese Schülerdaten am besten erfassen kann. Natürlich kommt auch die Idee: Eine Möglichkeit wäre die Chipkarte. Es findet ein ausführliches Gespräch darüber statt – versuchen Sie nicht, zu verneinen, Kollege Feurstein, es ist so –, daß die Chipkarte eigentlich eine wunderbare Anknüpfungsmöglichkeit wäre, um die Schülerdaten mit zu erfassen. In Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und bezeichnenderweise mit dem AMS wird schon darüber diskutiert. Zunächst warnt der Hauptverband noch vor der Verwendung sensibler Daten, denn diese dürften nur bei Zustimmung der betroffenen Einzelperson weitergegeben werden.

Als sensible Daten werden in diesem Protokoll bezeichnet: Noten und Fünferlisten. Im Datenschutzgesetz aber lese ich, daß das keine sensiblen Daten wären. Genauso wenig wären sensible Daten etwa Aufzeichnungen im AMS, ob jemand die Annahme einer Stelle verweigert hat oder sonst irgendein auffälliges Verhalten gegenüber dem AMS gezeigt hat, beziehungsweise in der Schule, ob jemand sonst irgendwie auffällig war. Das sind nach diesem Datenschutzgesetz keine sensiblen Daten mehr.

Daher ist es auch nicht zufällig, daß es laut Protokoll dieser Besprechung im Unterrichtsministerium heißt, es wäre denkbar und möglich, die Chipkarte und die Sozialversicherungsnummer als Anknüpfungselement zur Verarbeitung dieser Daten zu benutzen. Und weiters heißt es: Der Hauptverband sichert die Unterstützung zu – auch bei der Datenschutzgesetzänderung.

Meine Damen und Herren! Jetzt gebe ich Ihnen ein Rätsel mit auf den Weg und frage Sie: Wenn das, was im Unterrichtsministerium bereits angedacht wurde – und ich nehme an, auch in anderen Ministerien –, wirklich weitergedacht wird, nämlich wie man dieses Element Chipkarte dazu nützen kann, da es das einzig tatsächlich erkennbare Identifikationsmerkmal einer Person ist, weil dort Stammdaten jedes einzelnen österreichischen Bürgers gespeichert sind, und auch alle öffentlichen Stellen dieses Identifikationsmerkmal Chipkarte benützen, sind wir dann dem "gläsernen Menschen" ein Stück näher: ja oder nein? – Ich würde meinen, wir sind dem "gläsernen Menschen" und auch der Verarbeitung sensibler Daten, die nicht als solche definiert sind, ein verdammtes Stück näher.

Auch aus diesem Grund werden wir gegen diese Vorlage des Datenschutzgesetzes stimmen. (Beifall bei den Grünen.)

13.01


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