Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 81

Dazu braucht man eben mindestens zehn Jahre. Es ist daher eine vernünftige Sache, einerseits eine Verlängerung der bestehenden Lizenzen um die drei Jahre auf insgesamt zehn Jahre und andererseits dann auch für die folgenden Perioden jeweils eine zehnjährige Periode vorzusehen, weil für die folgenden Lizenzen natürlich nichts anderes gelten kann.

Das ist also eine sehr positive Sache, wobei ich hinzufügen möchte, daß es natürlich eine Frage der Aufmachung nach außen ist, daß man seitens der Regierungsparteien darauf bestanden hat, daß der Name Dr. Krüger an dritter Stelle steht, obwohl Sie wissen, Herr Kollege Schieder, daß diese Initiative meine Handschrift trägt. Aber ich freue mich dennoch, daß Sie hier mitgegangen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Gesetzesantrag wegen Klarstellung der 50 Prozent. Wir haben im Ausschuß darüber diskutiert, ob es notwendig ist, das Gesetz zu ändern. – Sie sehen eine Unnotwendigkeit, weil Sie das Gesetz so interpretieren, wie es meinem Antrag entspricht. Ich bin nicht beleidigt, daß Sie gegen diesen Antrag sind, weil Sie ausdrücklich erklärt haben, Sie verstehen diesen Antrag so, daß die Bestimmung der Bewilligungspflicht von über 50 Prozent Änderung der Geschäftsanteile nur Rechtsvorgänge ab dem 1. Jänner 1999 betrifft und daß man mit 1. Jänner 1999 sozusagen bei der Stunde Null begonnen hat und alle vorhergegangenen Änderungen der Gesellschaftsverhältnisse unberührt bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Abschließend zum Rundfunkgebührengesetz: Natürlich ist es eine Enttäuschung, daß unserer Ausschußfeststellung nicht Rechnung getragen wurde, worin wir sagen, daß wir vom Nationalrat uns, da der ORF seine Interessen weitgehend durchsetzen konnte, eine Enthaltsamkeit des ORF in der Frage Gebührenerhöhung erwarten. Wir haben diesen Antrag gestellt, diese Ausschußfeststellung beantragt. Dieser Antrag ist abgewiesen worden. Wir werden jedoch als Anwälte des anonymen Gebührenzahlers darauf Wert legen und die Entwicklung genau beobachten, daß die Gebühren in den nächsten drei Jahren nicht erhöht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.– Bitte, Herr Abgeordneter.

13.22

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich kann meinem Vorredner nicht beipflichten (Zwischenruf bei den Freiheitlichen) in seinen einleitenden Bemerkungen, daß das, wenn jemand – wie hier der ORF oder in anderen Fällen andere Stellen, die ein Gesetz begutachten – uns seine Haltung, seine Meinung in Form eines Gesetzestextes übermittelt, bereits einen Anschlag darstellt. Das ist ein Vorschlag. Der Gesetzgeber ist ja nicht verpflichtet, den Vorschlag irgendeiner Gruppe in Betracht zu ziehen oder ihn gleichermaßen zu behandeln wie eine Regierungsvorlage.

Es stimmt aber, daß es datenschutzrechtliche Ungereimtheiten und Bedenken gab, daß diese ausgeräumt werden mußten und jetzt auch ausgeräumt sind. Und so bietet nun dieses Gebührengesetz wirkliche Verbesserungen. Es ist den Bedenken der Datenschützer Rechnung getragen worden, und es wird ein einfacheres und effizienteres Verfahren durch Wegfall der Bewilligung – also nur noch nach Meldung –, durch den Entfall der Stempelmarken, durch einen gebührenfreien Mobilempfang und durch die Beteiligung des ORF an der GIS, das ist jene Gesellschaft, die die Gebühren einhebt, gewährleistet.

Es erhob sich, da Telefon- und Rundfunkgebühren nun unterschiedliche kompetenzrechtliche Tatbestände sind, am Schluß noch die Frage, ob man dennoch der Meinung ist, daß sinnvollerweise weiterhin beides von der GIS besorgt werden soll. Und da ist das Verkehrsministerium davon ausgegangen, daß jener Teil, der die Befreiung von der Telefongebühr betrifft, nicht zu Mehrkosten für den Bund führt.

Ich meine, es ist das im großen und ganzen eine sehr gute Regelung, die im Ausschuß gefunden wurde, und es wird dadurch auch das ermöglicht, was ein besonderes Anliegen des Herrn


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