Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 83

festgestellt, es liegen noch nicht genügend ... (Abg. Schieder: Das ist ja auch nur ein "Schuhlöffel", damit es behandelt wird!) Das ist es ja! Es hätte gemacht werden sollen. Jetzt nur den "Schuhlöffel" zu nehmen und zu sagen, daß es behandelt wird, und gleichzeitig festzustellen, es liegen noch nicht genügend Fakten vor, dennoch sollte die Bundesregierung gesetzliche Regelungen schaffen, widerspricht sich ja selbst.

Wenn schon, dann müßte man verlangen, daß mit Studien oder ähnlichem die entsprechenden tatsächlichen Voraussetzungen geklärt werden, und darauf aufbauend kann man ein Gesetz machen. – Das tut man aber nicht. Daher glaube ich, daß es zu Recht die Kritik gibt, daß dieser Entschließungsantrag nur Hinhaltetaktik ist, weil man im Bereich des ORF eine Liberalisierung einfach nicht haben möchte.

Ungeachtet dessen, meine Damen und Herren, empfinde ich es als eine echte Chuzpe, daß sich Herr Abgeordneter Krüger als einer jener, der Rasterfahndung und Lauschangriff nicht schnell genug haben und nicht euphorisch genug zustimmen konnte, daß das in Österreich eingeführt wird, hierher stellt und darauf hinweist, wie heftig er doch für die Grund- und Freiheitsrechte gekämpft habe und wie er insbesondere gegen die Verletzungen (Abg. Scheibner: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Gebührenzahler und einem Verbrecher!), Herr Abgeordneter Krüger, die der ORF geplant hat mit seinem Entwurf hinsichtlich der Gebührenzahlerinnen und -zahler (Abg. Dr. Krüger: Die nigerianischen Drogendealer sind etwas anderes als die Gebührenzahler des ORF!), die er überwachen wollte – womit Sie ja recht haben –, eingeschritten ist.

Nur, Herr Abgeordneter Krüger: Sie haben sich in dieser Sache allenfalls einmal hinten angehängt, als Sie draufgekommen sind, daß es vielleicht eine größere Gruppe von Personen gibt, die da in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Die Grund- und Freiheitsrechte waren nicht Ihr Anliegen, in überhaupt keiner Art und Weise, denn aufgebracht worden ist das von den Medien, nachdem es von Herrn Weis bei den Salzburger Medientagen (Abg. Böhacker: Oberlehrer!), Herr Abgeordneter Böhacker, so salopp gesagt wurde. Wir haben, weil wir sehr wohl, und zwar immer schon, in Sachen ORF und Monopol des ORF kritisch waren, daraufhin selbstverständlich eine politische Diskussion entfacht.

Daß Sie natürlich auf den Zug mit aufgestiegen sind, freut uns ja, denn wir müssen diese Fragen viel konsequenter behandeln. (Abg. Dr. Krüger: Ich glaube, du brauchst 20 Jahre, bis du deinen FPÖ-Komplex ablegst!) Aber daß sich jetzt die Befürworter von Rasterfahndung und Lauschangriff, nämlich Sie, Herr Abgeordneter Krüger, hier herausstellen und so tun, als wären sie die Hüter der Grund- und Menschenrechte in unserem Lande, das schlägt – das sage ich Ihnen – dem Faß den Boden aus. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Beim Rundfunkgebührengesetz, das von der Koalition – jetzt zwar zugegebenermaßen entschärft – beschlossen werden wird, bleibt das Grundproblem nach wie vor aufrecht: Die GIS, an der sich der ORF zu 50 Prozent beteiligen wird, wird von den Meldebehörden Daten zur Verfügung gestellt bekommen. Das war in einer noch viel überbordenderen Form im Entwurf des ORF vorgesehen, aber auch jetzt wird es dazu kommen, daß von staatlicher Seite her einer privaten Firma Daten zur Verfügung gestellt werden, die zu ganz anderen Zwecken erhoben wurden.

Wir meinen daher, daß da die Abwägung nicht gelungen ist und daß das ein Vorgehen ist, das falsch ist.

Wir halten es auch nicht für sinnvoll, daß rund 1,5 Prozent der eingehobenen Gebühren durch diese GIS in Zukunft dem Finanzministerium als pauschale Abgeltung für Kosten des Berufungsverfahrens zufließen – wobei überhaupt nicht klar ist, wie viele Berufungen und dergleichen es geben wird, sondern da gibt es ganz einfach eine pauschale Abgeltung. Auch die Gesellschaft selbst wird 2,5 Prozent der Beträge als Vergütung einbehalten können.

Darüber hinaus kommt es jetzt erstmals noch dazu, daß dem ORF vom Bund jener Programmentgeltentfall abgegolten wird, der durch diverse Befreiungen entsteht. Wir halten das für ein


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