Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 87

schen Tür und Angel vorgenommene Änderung betreffend die Ausweitung der Lizenzdauer. (Abg. Schieder: Es wurde im Ausschuß besprochen! Das ist im Ausschuß besprochen worden!) – Ich war auch im Ausschuß, aber daß es heute beschlossen werden soll, so habe ich es nicht verstanden. (Abg. Koppler: Man kann doch nicht so ins Detail gehen!)

Meine Damen und Herren! Gerade Herr Kollege Schieder, aber auch Dr. Krüger haben nicht erläutert, welchen Zweck das eigentlich haben soll. (Abg. Dr. Krüger: Ich habe das schon erläutert!) Ein guter Radioveranstalter braucht doch keine Angst um seine Lizenz zu haben. Aber ich – jetzt spreche ich als Konsumentin und Hörerin – habe überhaupt kein Einsehen dafür, daß ein Radio, das sich "Regionalradio" nennt, den ganzen Tag nichts anderes tut, als CDs abzuspielen, seine Lizenz auf drei Jahre verlängert bekommt. Ich rede jetzt als Hörerin. Man möge mir einmal erklären, welchen Hintergrund das hat.

Ich sehe diese Beschränkung auf sieben Jahre in gewisser Hinsicht als Kontrollfunktion, und zwar nicht inhaltlicher Natur, sondern in der Richtung, ob tatsächlich die Grundlagen, für die man eine Lizenz bekommen hat, erfüllt wurden. Es hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielfach den Anschein, daß das, was man in diesen Antrag geschrieben hat und was die Grundlage für die Lizenzerteilung war, mit dem, was ein Regionalradio derzeit vielfach bietet, nichts mehr zu tun hat. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ein Allerletztes zum Regionalradiogesetz, dem wir zustimmen, bei dem uns aber etwas Wesentliches fehlt, das eigentlich politisch längst akkordiert ist. Es wird zumindest immer dann lauthals verkündet – jetzt beziehe ich mich vor allem auf die ÖVP –, wenn Interessierte, sozusagen Lobbies vorsprechen, da sind Sie immer dafür, aber im Parlament, wenn es darum geht, wollen Sie nichts davon hören, nämlich von der Verankerung der freien, nichtkommerziellen Radios im ORF.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP! Kennen Sie "Radio Stephansdom"? – "Radio Stephansdom" ist ein nach meinem Dafürhalten klassisches freies, nichtkommerzielles gutes Radio, wie Herr Dr. Krüger sagt. Was haben Sie dagegen, daß Sender wie "Radio Stephansdom" gesetzlich verankert werden? (Abg. Mag. Kukacka: Das stimmt nicht! Nach der Definition des freien Radios ist "Radio Stephansdom" kein freies Radio! "Radio Stephansdom" ist kein freies Radio! Keine Ahnung!)

Meine Damen und Herren! Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Freunde und Freundinnen betreffend den Antrag der Abgeordneten Peter Schieder, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit das Regionalradiogesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Nach Z 3c werden folgende Z 3d und 3e eingefügt:

3d. Nach § 19 folgender § 19a eingefügt:

"§ 19a Freie, nichtkommerzielle Radios sind nicht auf Profit ausgerichtete Organisationen, die einen allgemeinen und freien Zugang zu Sendeflächen für Rundfunkveranstaltungen garantieren und bereitstellen, um die freie Meinungsäußerung zu fördern. Freie Radios sind kein Privateigentum eines einzelnen, sondern sind gemeinsam von ihren NutzerInnen getragene Organisationsformen, die vor allem dem Prinzip der Gemeinnützigkeit unterliegen. Die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet und verfolgt das Prinzip eines werbefreien Radios ohne kommerzielle Produktwerbung."


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