Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 86

durch die Gebühreninkasso Service GmbH, an der der ORF beteiligt ist, umgesetzt wird. Dagegen gibt es prinzipiell nichts einzuwenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daß man aber diese beiden Punkte, von denen ich gesprochen habe, vor allem die Inkassohoheit des ORF, wenn ich das so nennen darf, jetzt in unterschiedlichen Gesetzen regelt, vor allem im Rundfunkgebührengesetz, das nichts mit dem Programmentgelt und mit dem Geld, das der ORF für sich zu Recht beansprucht, zu tun hat, stört uns am allermeisten. Warum wird das, was dem ORF zu Recht zusteht, nicht im Rundfunkgesetz geregelt?

Es werden heute für diese ganz wenigen Punkte so viele Gesetze geändert, sodaß das allein schon Ausdruck dieser Unübersichtlichkeit ist. Man muß das Fernmeldegebührengesetz, die Rundfunkverordnung, das Telekommunikationsgesetz, das Rundfunkgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz ändern, um das zu erreichen, was eben heute mit diesen Gesetzesänderungen erreicht wird.

Unser und mein wesentlichster Kritikpunkt bezieht sich auf die Tatsache, daß von staatlicher Seite in Österreich tatsächlich 16 S pro Monat dafür eingehoben werden, daß man ein Fernsehgerät besitzt, und 5 S werden im Monat dafür eingehoben, daß man ein Radiogerät besitzt. – Die Menschen würden sich doch auf den Kopf greifen, wenn Sie zu Ihnen kommen und sagen würden: Dafür, daß du zu Hause einen Computer besitzt, hebt der Staat jetzt eine Gebühr ein. Weil man mit einem Computer noch mehr anfangen kann als mit einem Radiogerät, bei dem man nur zuhören kann, bezahlst du nicht 5 S, sondern 17 S im Monat. – Kein Mensch hätte Verständnis dafür! Aber es ist so hinsichtlich der Rundfunkempfangsgeräte, also der Radioapparate und Fernsehgeräte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erklären Sie mir einmal, was das damit zu tun hat, was aus dem Radiogerät kommt! In diesem Fall beziehe ich mich in erster Linie auf den ORF. Der ORF hat von diesen 16 S monatlich für ein Fernsehgerät und 5 S monatlich für ein Radiogerät – das macht immerhin 192 S pro Jahr für ein Fernsehgerät und 60 S für ein Radiogerät aus – nichts! Er sieht überhaupt nichts von diesem Geld; das ist eine Steuer. Das ist eine Steuer aufgrund der Tatsache, daß man ein Empfangsgerät besitzt. – Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der zentrale Kritikpunkt.

Meine Damen und Herren! Wir haben selbstverständlich nichts dagegen, daß beispielsweise Kabelbetreiber von ihren NutzerInnen ein Entgelt verlangen. Sie bieten auch etwas dafür, nämlich den Zugang zu den Programmen. Erst recht ist selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden, daß der ORF ein Programmentgelt bekommt. Er bietet auch etwas dafür, nämlich gutes Radio- und Fernsehprogramm, welches natürlich immer verbesserungsfähig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darum frage ich mich: Warum gibt es diese totale Verkomplizierung in diesen vielen Gesetzen für eine solch einfache Sache?!

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen gesetzlich festgeschriebenen Auftrag. Für diesen gesetzlich festgeschriebenen Auftrag, den er zu erfüllen hat, hat er das Recht, ein Entgelt zu verlangen und es auch jetzt, neuerdings, einzutreiben. Aber daß der Staat für den bloßen Besitz eines Radioapparates und eines Fernsehgerätes eine Gebühr oder eine Steuer einhebt, das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat mit dem legitimen Anspruch des ORF auf Programmentgelt nichts zu tun! Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lehne es nicht ab, daß Kulturschillinge aufgrund landesgesetzlicher Regelungen eingehoben werden, die unter anderem auch dem ORF zufließen, oder daß es das Kunstförderungsbeitragsgesetz, das auch geändert wird, gibt, weil es dem ORF zugute kommt. Aber das, wovon hier geredet wird, hat mit dem, was Sie hören und sehen, überhaupt nichts zu tun. Das ist eine simple Steuer, und das wollte ich einmal dezidiert gesagt haben.

Jetzt zum zweiten Antrag: Herr Kollege Krüger und auch Peter Schieder haben schon vom Regionalradiogesetz gesprochen. Gegen die Änderungen, die hier heute vorgenommen werden, gibt es nichts einzuwenden, absolut nichts. Wohl einzuwenden habe ich etwas gegen die zwi


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