Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 97

innerhalb unserer Bundesrechtsordnung zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen folgen zu lassen.

Es ist heute schon mehrmals angeklungen, daß es wichtig wäre, auch die Länder in diesen Prozeß einzubinden. Ich darf diesbezüglich festhalten, daß ich diesen Bericht anläßlich der letzten Landeshauptleutekonferenz den Landeshauptleuten zur Verfügung gestellt habe, um auch auf dieser Ebene das Bewußtsein zu wecken, daß nicht nur der Bund gefordert ist, seine Gesetze diesbezüglich zu durchforsten, sondern auch die Länder dazu ganz besonders aufgerufen sind.

In Zusammenhang mit der Erstellung dieses Berichtes ist deutlich geworden, daß es ganz wichtig ist, in dieser Frage mit den Behindertenorganisationen zusammenzuarbeiten. Und auch diese haben den Wunsch geäußert, daß die Länder massiv in diesen Prozeß einbezogen werden. Seitens der Bundesregierung haben wir das mit der Überreichung des Berichtes und der Empfehlung, ähnliches auf Landesebene zu machen, getan.

Es ist ein sichtbares Zeichen – und ich halte das für einen wichtigen Schritt –, einmal die diskriminierenden Bestimmungen zu identifizieren. Letztendlich müssen dem aber weitere Schritte folgen, um auch die entsprechenden Maßnahmen zur Abhilfe zu setzen. Ich glaube, sagen zu können, daß einer jener Initiativanträge der Abgeordneten Kostelka, Khol und Genossen, die heute hier zur Abstimmung stehen, diesbezüglich ein Schritt in die richtige Richtung ist, da damit ein massiver Abbau von Diskriminierungen in den Verfahrensrechtsordnungen erfolgt. Ich halte das für einen wichtigen ersten Schritt, der aber nicht der letzte sein kann. Dieser Bericht kann nur die Grundlage für weitere Schritte in der Zukunft sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.25

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Lassen Sie mich gleich zu Beginn meinen Dank aussprechen den Beamten des Bundeskanzleramtes, aber auch allen Behindertenorganisationen und deren Vertretern, die an diesem umfassenden "Gesamtbericht der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen" mitgearbeitet haben. Die heutige Debatte und die diversen Anträge, die wir nun zu diesem Thema beschließen werden, sind ja ein Ergebnis dieser Arbeit, die in den letzten eineinhalb Jahren erfolgt ist.

Der Antrag der Abgeordneten Kostelka, Khol enthält, wie der Herr Staatssekretär soeben gesagt hat, eine Reihe von unmittelbaren Verbesserungen für behinderte Menschen in der österreichischen Verfahrensordnung, in der österreichischen Verwaltung. Gehörlose und blinde Menschen können nun damit entsprechende Hilfeleistung, auch im Verfahren, erhalten. Gleichzeitig wird mit diesem Antrag – es ist dies auch eine besondere bewußtseinsbildende Maßnahme – dafür gesorgt, daß Begriffsbestimmungen, die als diskriminierend empfunden werden – und das zu Recht! –, geändert werden.

Darüber hinaus behandeln wir heute einen Antrag bezüglich einer Verbesserung für blinde Menschen in bezug auf den Erhalt behördlicher Schriftstücke. Denn auch blinde Menschen müssen, wenn sie einen RSa- oder RSb-Brief bekommen, diesen selbst übernehmen oder durch eine Vertrauensperson übernehmen lassen. Wenn so ein Brief aber nicht zugestellt werden kann, weil niemand zu Hause ist, wird ein einfacher Zettel der Post – Sie kennen ihn alle, er ist gelb, aber das ist für den Blinden nicht erkennbar – im Postkasten hinterlegt. Dieser Zettel kann sehr, sehr leicht mit einem billigen Werbeprospekt verwechselt werden und dadurch in Verlust geraten. Der Blinde weiß also nicht, daß er ein behördliches Schriftstück erhalten hat, und er geht möglicherweise mancher Rechte verlustig, weil er dadurch Fristen versäumt.


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