Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 101

Die vorliegenden Anträge der Koalitionsparteien stellen einen Fortschritt dar, das ist keine Frage. Man muß jedoch dazusagen, daß Sie sich in bezug auf Änderungen diskriminierender Bestimmungen nur so weit erweichen ließen, solange es nichts kostet. Frau Silhavy hat das ja sehr deutlich gesagt: Gleichstellung ja, aber vieles geht einfach nicht, weil es nichts kosten soll! – Diese Haltung, meine Damen und Herren, ist unakzeptabel! Behindertengleichstellung darf sehr wohl etwas kosten, denn es geht dabei bitte um eine Bevölkerungsgruppe, die ein Anrecht darauf hat, gleichgestellt zu werden. (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Partik-Pablé.) Die Diskussion, ob Behinderte billig oder teuer sind, will ich hier in diesem Hause nicht geführt haben, sie wurde schon einmal auf Kosten behinderter Menschen geführt! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ und ÖVP.)

Frau Rauch-Kallat! Sie haben im Ausschuß gesagt, Sie hätten deshalb nur jene Bestimmungen zu einer Änderung vorgelegt, die nichts kosten, weil es Ihnen lieber ist – ich zitiere Sie –, daß diese Aufwendungen zur Valorisierung des Pflegegeldes verwendet werden. Frau Rauch-Kallat! Ich bin damit als einem ersten Schritt einverstanden, denn es ist eine Diskriminierung, daß es in bezug auf das Pflegegeld für behinderte Menschen seit Jahren keine Valorisierung gibt, und es ist auch eine Diskriminierung, daß Menschen in Alten- und Behindertenheimen mit 562 S im Monat leben müssen.

Auf Ihren Wunsch, auf Ihren Vorschlag hin, dieses Geld sinnvoller einzusetzen – so haben Sie es genannt –, habe ich einen Entschließungsantrag eingebracht, der beinhaltet, daß die Bundesregierung diese Gelegenheit dazu nützen sollte, diese diskriminierenden Sparmaßnahmen wieder rückgängig zu machen. Demgemäß wolle der Nationalrat beschließen, daß die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu einer Änderung des Bundespflegegeldgesetzes mit folgendem Inhalt vorzulegen:

§ 5 muß geändert werden und auch die Kürzung des Taschengeldes hat wieder zurückgenommen zu werden. Es sind also § 5, § 12, § 13 und § 47 entsprechend zu ändern und diese diskriminierenden Sparmaßnahmen wieder rückgängig zu machen.

Ich werde heute bei der Abstimmung sehen, ob es Ihnen ernst ist, daß Sie heute zeigen, daß ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Entschuldigen Sie, Frau Abgeordnete Haidlmayr, Sie müssen den Entschließungsantrag zur Gänze verlesen; Sie können nicht nur auf die einzelnen Punkte hinweisen.

Bitte, wenn Sie das nachholen würden.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Der Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Änderung des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die Regierungsvorlage einer Änderung des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) folgenden Inhalts vorzulegen:

1. Dem § 5 wird ein Abs. 2 angefügt:

"§ 5 (2) An die Stelle dieser Beträge treten mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres die mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfachten und gemäß § 108 Abs. 5 ASVG auf volle Schillingbeträge gerundeten Beträge."


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