Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 118

Zur Frage 1:

In Anbetracht der vielen jungen Menschen, die im Jahre 1997 von der Schule abgegangen sind und keine Lehrstelle gefunden haben, hat der Herr Bundeskanzler in seiner Funktion als Parteivorsitzender der SPÖ im Fernsehen am 31. August 1997 zu einer gemeinsamen solidarischen Kraftanstrengung zur Sicherung der Zukunft der Jugend aufgerufen. Er hat alle Firmen und Gewerbebetriebe, die bereit sind, Lehrlinge aufzunehmen, gebeten, sich an das Aktionsbüro der SPÖ zu wenden. Dabei wurde die Nummer des Aktionsbüros 0660/311 960, die zum Ortstarif erreicht werden kann, bekanntgegeben. (Abg. Fischl: Das ist ja wirklich stark!)

Am 2. September 1997 wurde dann auf Koalitionsebene vereinbart, sofort eine Regierungs-Hotline im Rahmen der Lehrlingsinitiative einzurichten. Die SPÖ-Hotline wurde im Rahmen der Maßnahmen der Bundesregierung weder angekündigt noch beworben. Sie wurde nach dem Beschluß zur sofortigen Einrichtung einer Regierungs-Hotline auch von seiten der SPÖ nicht mehr als Infonummer für die Lehrlingsoffensive verwendet.

Es ist selbstverständlich und entspricht der politischen Kultur, daß eine Hotline einer Regierungspartei nicht gleichzeitig eine Hotline der Bundesregierung sein kann.

Die Beauftragung der Regierungs-Hotline erfolgte durch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Nummer der Hotline war 0660/1996. Die Hotline wurde zunächst provisorisch bei der L.S. Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfragen GmbH in 1020 Wien, Praterstraße 70, eingerichtet. Nach der von dieser Gesellschaft vorgenommenen Durchführung einer Ausschreibung wurde diese Hotline unter gleicher Nummer vom Call Center TBK, Salzburg, weitergeführt.

Im Hinblick auf den Beschluß der Bundesregierung vom 2. September 1997, eine Regierungs-Hotline einzurichten, wurde die Hotline des Aktionsbüros der SPÖ einige Tage später eingestellt.

Zur Frage 2 möchte ich auf folgende Fakten hinweisen:

Ich möchte ausdrücklich betonen, daß auf den vom Bundeskanzleramt an die L.S. Beratungsgesellschaft erteilten Auftrag das Bundesvergabegesetz nicht anzuwenden war, da der Vergabewert von 200 000 ECU ohne Mehrwertsteuer nicht überschritten wurde.

Hiezu möchte ich in Erinnerung rufen, daß der Gegenwert von 200 000 ECU ohne Mehrwertsteuer nicht vom Bundeskanzleramt selbständig umgerechnet wird, sondern der Gegenwert im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist, und zwar im BGBl. II Nr. 22/1998. Demnach entsprachen 200 000 ECU 2 703 676 S.

Die Vergabevorschriften wären dann nicht eingehalten worden, wenn dieser Betrag exklusive Mehrwertsteuer überschritten worden wäre.

Im September 1997 hat das Bundeskanzleramt einen Rahmenvertrag mit der L.S. Beratungsgesellschaft mit einem zeitlichen Leistungsrahmen vom 1. September 1997 bis 30. Juni 1998 und einem Maximalentgelt von 1 638 000 S exklusive Mehrwertsteuer beschlossen.

In Anbetracht der auch im Jahre 1998 kritischen Lehrstellensituation und der Notwendigkeit der Weiterführung der Lehrlingsoffensive wurde dieser Vertrag 1998 bis zum 30. Juni 1999 verlängert. Das Maximalentgelt für den Leistungszeitraum 1. Juli 1998 bis 30. Juni 1999 wurde mit 1 050 000 S exklusive Mehrwertsteuer vereinbart. Summiert man beide Maximalentgelte, dann ergibt sich eine Gesamtsumme von 2 688 000 S exklusive Mehrwertsteuer. Damit liegt eindeutig und nicht widerlegbar das gesamte Entgelt unter dem zuvor genannten Schwellenwert.

Die in der Dringlichen Anfrage angeführte Gesamtsumme von 3 225 600 S entspricht der vom Bundeskanzleramt beauftragten Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer. Unstrittig ist aber, daß sich der Schwellenwert im Bundesvergabegesetz ohne Mehrwertsteuer versteht.

Zur Frage 2 b) kann ich keine Stellungnahme abgeben, da dieses Projekt im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgewickelt wurde. Es wird die Frau Bundesminister darauf weiter eingehen.


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