Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 119

Zur Frage 3:

Dem Bundeskanzleramt war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der L.S. Beratungsgesellschaft nicht bekannt, daß die in der Anfrage angeführten Personen Funktionen bei "Euroteam" innehaben. Weder Herr David Mock noch Herr Thomas Drozda haben dem Bundeskanzleramt Funktionen beziehungsweise Tätigkeiten bei "Euroteam" gemeldet.

Nach den dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehenden Informationen hatte Mag. Drozda zum in Frage stehenden Zeitpunkt keinerlei Funktion bei "Euroteam". Herr Mock wurde nach den dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehenden Informationen 1995 als Mitglied des Vorstandes bei "Euroteam – Verein zur Information über die Europäische Integration" geführt. Er war aber weder zeichnungsberechtigt, noch hat er jemals von "Euroteam" Geldleistungen erhalten.

Weder Herr Mock noch Herr Drozda haben bei Vertragsabschluß mit der L.S. Beratungsgesellschaft auf eine Funktion im "Euroteam" beziehungsweise auf eine allfällige Interessenkollision hingewiesen.

Hinsichtlich der Meldung von Nebenbeschäftigungen ist bei Personen, die nicht in einem Beamtendienstverhältnis stehen, das Vertragsbedienstetengesetz heranzuziehen. Nach § 8 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 hat der Vertragsbedienstete nur eine erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung zu melden, die die voraussichtliche Dauer von vier Wochen überschreitet. Eine Erweiterung der Meldepflichten ist mit 1. Jänner 1999 eingetreten. Wurde keine Geldleistung bezogen, so bestand keine Verletzung der Meldepflichten.

Zur Frage 4:

Seitens des Bundeskanzleramtes wurde Herr Stuhlpfarrer nicht zum Lehrlingsbeauftragten der Bundesregierung bestellt. Er war auch nicht Beauftragter der Bundesregierung. Es wurde mit der L.S. Beratungsgesellschaft ein Projektmanagementvertrag abgeschlossen, nach dem der Auftragnehmer Herrn Stuhlpfarrer oder eine gleichgeeignete qualifizierte Person zur Abwicklung des Projektes heranziehen kann.

Zur Frage 5:

Es darf noch einmal wiederholt werden, daß laut Vertrag mit der L.S. Beratungsgesellschaft nicht nur Herr Stuhlpfarrer zur Projektabwicklung, sondern auch eine gleichqualifizierte Person vom Auftragnehmer eingesetzt werden kann. Seitens der L.S. Beratungsgesellschaft wurden im Zuge der Abrechnung der Stunden genaue Zeitaufzeichnungen vorgelegt, in denen auch die Art der ausgeübten Tätigkeit angeführt ist.

Zur Frage 6:

Die Beauftragung eines Call Centers fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Es wird die Frau Bundesminister dazu Stellung nehmen.

Zur Frage 7:

Weder dem Bundeskanzleramt noch dem Bundeskanzler war im September 1997 die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft von TBK und "Euroteam" bekannt. Auf diesen Umstand hat das "Euroteam" weder das Bundeskanzleramt noch den Bundeskanzler hingewiesen. Ob dies auch für das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis. Einen Vertrag zwischen dem Bundeskanzleramt und "Euroteam" betreffend das Call Center hat es nicht gegeben.

Zu den Fragen 8 und 9:

Da die Beauftragung des Call Centers ebenfalls in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales fällt, wird die Frau Bundesminister dazu Stellung nehmen.


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