Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 168

Grundsatz entsagt, nämlich dann, wenn man von den Ländern etwas will, auch mit den Ländern zu verhandeln. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Zweite Wortmeldung. 8 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Mag. Stoisits – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich bringe nur den Antrag ein!)

19.08

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Ich ging fehl in der Annahme, daß Herr Abgeordneter Smolle beide Anträge zur Verlesung gebracht hat. Das hat er nicht getan. Daher möchte ich jetzt folgenden Antrag verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier, Mag. Stoisits und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

§ 2 Z 4 lit. c lautet:

"Unternehmungen, an denen der Bund mit mindestens 50 Prozent des Grund-, Stamm- und Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen beherrscht."

*****

Das ist einer der wesentlichen Punkte, die die Historikerkommission fordert und deren Umsetzung sie sich wünscht, um im Rahmen des Bundesarchivgesetzes zu einer wirkungsvollen Tätigkeit, deren Ergebnis auch an dem Auftrag der Bundesregierung und des Parlaments orientiert sein soll, zu kommen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Motter.)

19.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Jetzt ist der soeben verlesene Antrag geschäftsordnungsgemäß eingebracht, und da er auch entsprechend unterstützt ist, steht er damit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist als nächster Redner Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.09

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die freiheitliche Nationalratsfraktion wird dem neuen Bundesarchivgesetz zustimmen. Wir tun das deshalb, weil unserer Kritik weitgehend Rechnung getragen wurde und der Erstentwurf nach dem Begutachtungsverfahren in zahlreichen Punkten überarbeitet und verbessert worden ist.

Ausdrücklich zu begrüßen sind in diesem neuen Gesetz erstens der umfassende Schutz der Archivalien, der nunmehr erstmals durch ein eigenes Gesetz und nicht nur durch die Bestimmungen im Denkmalschutzgesetz gewährleistet wird, zweitens die gesetzlich festgelegte Definition, was Archivgut eigentlich ist, drittens die klaren Regelungen hinsichtlich der Sperrfristen, die im europäischen Umfeld ähnlich gestaltet sind wie jetzt bei uns, und viertens die Anhaltspunkte für Benützungsbedingungen, die nach entsprechender Adaption durch die Landesarchive in den Bundesländern in noch zu erlassende Landesgesetze ebenfalls einfließen könnten.

Die Überarbeitung des Erstentwurfes, der, wie Sie alle wissen, zentralistisch ausgerichtet war und auf die Enteignung der Landes- und vor allem der städtischen Archive hinausgelaufen wäre, war dringend notwendig, und dieser von Ihnen gesetzte Schritt war daher auch sehr vernünftig.


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