Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 172

werden nun jene Regelungen, die diesen Kriterien nicht entsprochen haben und deren Weiterbestand nicht aus anderen Gründen notwendig ist, etwa, weil sie besonders wichtig sind, weil es nötig ist, sie weiter herüberzutransferieren, gelöscht.

Ich glaube, dieses Projekt ist ein Beginn. Allein schon das Datum – es sind Gesetzesmaterien bis 1946 – zeigt, daß natürlich noch darüber hinaus die Notwendigkeit besteht, die Gesetze weiter zu durchforsten, so wie es insgesamt notwendig und wichtig ist, auch die in Diskussion stehenden Gesetze so einfach wie möglich zu halten. Aber die Diskussion im Detail zeigt eben auch, daß es nicht immer so einfach ist, Regelungen, die letztlich widersprüchliche gesellschaftliche Ansprüche in sich aufnehmen sollen, so einfach zu gestalten, daß jeder gleich beim ersten Durchlesen weiß – nämlich auch der, der nicht unbedingt mit der Materie befaßt ist –, was damit gemeint ist.

Insofern ist dieses Projekt ein erster Schritt, wobei ich hier insbesondere all jenen besonders danken darf, die dabei mitgewirkt haben – auch dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, auch den Parteisekretariaten hier im Haus, im Parlament – und etwas dazu beigetragen haben, weil es eben eine sehr große Aufgabe, eine sehr umfangreiche Aufgabe war und doch auch ein großer Schritt in Richtung Vereinfachung und Verständlichkeit des Gesetzes ist.

Ich gehe davon aus, daß wir weiterhin daran arbeiten, und wir werden natürlich auch bei den laufenden Gesetzen immer wieder diese Kriterien, nach denen wir die Gesetze vor 1946 geprüft haben, zu prüfen haben – mit einem neuen Bewußtsein, wie einfache Regelungen, die allerdings zur Komplexität des jeweiligen Sachverhaltes passen müssen, aussehen sollen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.23

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Bundesländer haben die Rechtsbereinigung schon längst durchgeführt. Ich erinnere daran, daß die Steiermark bereits im Jahr 1998 beschlossen hat, alle Landesgesetze, die vor 1960 beschlossen wurden, aufzuheben. Dasselbe taten Niederösterreich und Oberösterreich. Ich will damit sagen, daß diese Rechtsbereinigung im Bund für mich äußerst spät vollzogen wird. Ich hätte mir gewünscht, daß das schon eher stattfindet.

Ich glaube, es wäre sinnvoll gewesen, diese Rechtsbereinigung schon anläßlich des EU-Beitrittes durchzuführen, wie das zum Beispiel Dänemark getan hat, das seinen Rechtsbestand etwa um ein Drittel reduziert hat. Spätestens hätten wir das mit dem Abschluß des Amsterdamer Vertrages vollziehen sollen, weil unsere Fülle von Gesetzen durch die EU-Gesetze noch weiter überfrachtet wurde.

Meine Damen und Herren! Wie auch schon Kollege Jarolim gesagt hat: Der Zugang zum Recht wird nicht nur dadurch vereinfacht, daß wir eine Rechtsbereinigung durchführen, sondern auch durch Neukodifikation von großen Gesetzesmaterien, wie zum Beispiel dem ASVG oder der Bundesverfassung beziehungsweise aller Gesetze, die im Verfassungsrang stehen. Ich erinnere daran, daß uns die Neukodifikation des ASVG schon 1994 versprochen wurde, und zwar noch unter Sozialminister Hesoun. Es wurde Herr Professor Tomandl beauftragt, diese Neukodifikation durchzuführen. Ich habe bis heute noch nicht gehört – es wurde auch niemals darüber diskutiert –, wie weit diese Arbeit gediehen ist. Ich glaube, wir dürfen zu Recht fragen, wann wir die Neukodifikation in diesem Haus beschließen können.

Was das Verfassungsrecht anlangt, so möchte ich Professor Korinekxxxok, dem Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes, großen Dank aussprechen. Er hat durch seinen kürzlich vorgestellten Kommentar zum Verfassungsrecht eine wertvolle Arbeit geleistet, um auch die österreichische Verfassung neu zu kodifizieren. (Beifall bei der ÖVP.)


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