Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 174

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.30

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Von uns Liberalen wird es auch Zustimmung zu diesem Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetz geben, und zwar deswegen, weil wir den Ansatz, zu sagen, alles, was vor 1946 kundgemacht wird, einfaches Gesetz oder Verordnung, wird außer Kraft gesetzt, für mutig halten. Wir halten das für den richtigen Schritt.

Die Vorschriften werden uns sicherlich nicht fehlen. Was zum Bereich der Verfassung von Frau Abgeordneter Frieser gesagt worden ist, muß nach meinem Dafürhalten ergänzt werden, und zwar dahin gehend, daß ein Schritt, wenn man die Rechtsbereinigung ernst meint, doch wäre, der erste Schritt nämlich, um das von der Intention her auch fortzuführen, daß man sagt: Alles, was an neuen Verfassungsbestimmungen beschlossen wird, wird automatisch ins Bundes-Verfassungsgesetz eingearbeitet. Das würde bedeuten, wann immer man im Prozeß der Gesetzgebung auf eine Verfassungsbestimmung stößt, muß man sich überlegen: Wie kann man das in das B-VG einbeziehen? Damit könnte man sukzessive eine geschlossene Verfassungsrechtsurkunde schaffen. Das würden wir für einen sinnvollen Ansatz halten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich darf daher abschließend festhalten, meine Damen und Herren, daß etwa die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes, die noch diese Woche beschlossen werden soll und eine Verfassungsbestimmung zum Inhalt hat, die rückwirkend in Kraft gesetzt werden soll, mit der Überzeugung, die diesem Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetz zugrunde liegt, nicht einhergehen kann. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Bitte, Herr Staatssekretär.

19.32

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bereits im Regierungsübereinkommen vom 11. März 1996 steht ausdrücklich das Ziel der Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung festgeschrieben. Ich glaube, daß es ein sehr wesentlicher Zwischenschritt ist. Es ist damit natürlich nicht der Endpunkt in diesem Rechtsbereinigungsvorhaben erreicht. Wir haben aufgrund unserer Kapazitäten im Bundeskanzleramt derzeit nur den Bereich bis 1946 untersucht, und es ist gelungen, in diesem Bereich der Gesetze vor 1946 die Hälfte aller Gesetzesbestimmungen zu bereinigen, das heißt aus dem Normenbestand herauszunehmen, und es sind lediglich noch jene Gesetze in Kraft, die im Anhang zu diesem Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetz angeführt sind.

Das bedeutet, daß etwa 200 Normen sofort außer Kraft treten und 50 Normen, deren weitere Geltung zeitlich befristet ist, zeitverzögert nach einem gewissen Zeitplan außer Kraft treten. Das bedeutet, daß der Rechtsbestand vor 1946 um 50 Prozent verringert wurde, und ich glaube, das ist ein ganz erkleckliches Ausmaß.

Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sind ein Markenzeichen beziehungsweise ein Qualitätszeichen für einen Wirtschaftsstandort. Wir werden daher den nächsten Schritt in der nächsten Legislaturperiode setzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Da wir kein Schlußwort des Herrn Berichterstatters haben, kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte daher, die Plätze einzunehmen.


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