Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 231

Fehlleistungen wurden auch in diesem Tätigkeitsbericht aufgezeigt. Auf einige von ihnen möchte ich kurz eingehen, so zum Beispiel auf jene im Zusammenhang mit der Musikhochschule in Graz. In ihr unterrichten viele Hochschulprofessoren für wenige Studierende. Dies wäre ja sehr lobenswert. Es gibt aber auch Professoren, die keinen Studenten auszubilden haben. Der Steuerzahler leistet sich an der Grazer Musikhochschule Professoren, die keine Studenten ausbilden! Einschließlich der Studienabgänger aus der Expositur Oberschützen lieferten die Grazer von 1991/92 bis 1995/96 in drei Klavierklassen keinen einzigen Studienabgänger, in einer Violaklasse keinen einzigen Studienabgänger, in einer Violoncelloklasse keinen einzigen Studienabgänger, in einer Kontrabaßklasse keinen einzigen Studienabgänger und in einer Kirchenmusikklasse keinen einzigen Studienabgänger – das sage nicht ich, meine Damen und Herren, sondern der Rechnungshof –, und in vier weiteren Klassen kam jeweils nur ein Abgänger zustande. 

Der Steuerzahler unterhielt also elf Uni-Professoren und bekam dafür ganze vier Studienabgänger! Die Hochschule – ich zitiere den Rechnungshof – "kündigte Gespräche des Rektors mit den betroffenen Klassenleitern an". – Fein. Es ist der Hochschule vor der Rechnungshofprüfung also offenbar überhaupt nicht aufgefallen, daß es keine Studienabgänger gibt! Hauptsache, der monatliche Kasseneingang, das monatliche Salär der Professoren stimmt! Und, meine Damen und Herren, der stimmte!

Das Bundesministerium sagt dazu – Zitat von Seite 255 des Berichtes –: Das Dienstrecht beinhaltet keine Verpflichtung über das Ausmaß des Unterrichts. – Zitatende. – Daher nahmen die Professoren keine Studenten, sondern Nebenbeschäftigungen an – verständlich, denn nichts zu tun würde ja zu Frust führen –, und zwar Nebenbeschäftigungen, die oftmals einer weiteren hauptamtlichen Tätigkeit entsprachen, sagt der Rechnungshof; auch nachzulesen auf Seite 255.

Meine Damen und Herren! Es ist ein Skandal, daß jemand mit einer Tätigkeit ein zweites Gehalt bezieht, obwohl er für die erste Tätigkeit keine Arbeit leistet! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Rechnungshof errechnete ferner eine Durchschnittsgage von 15 000 bis 20 000 S für eine geleistete Unterrichtsstunde!

Aber auch am Mozarteum in Salzburg gab es zwischen 1993/94 und 1996/97 (Abg. Dr. Rasinger: Was? – Abg. Wabl: Wenn sie gut vorbereitet ist ...!) – Herr Abgeordneter, es tut mir leid, ich habe nicht mehr Redezeit – sechs ordentliche Hochschulprofessoren, die je ein Semester Dienstfreistellung bei Bezahlung erhielten, damit sie die Arbeit machen, für die sie eigentlich in den Dienst aufgenommen wurden. Dabei muß der Steuerzahler pro Professorenstelle jährlich 4,1 Millionen Schilling aufbringen!

Aber nicht genug damit: Auf Seite 107 durchleuchtet der Rechnungshof auch das Kapitel "EU-Mittel im Bereich der Landwirtschaftskammer". Das Bundesministerium übertrug die Abwicklung und die Kontrolle der EU-Förderung für unsere Landwirte mehrheitlich den Landwirtschaftskammern, sodaß diese zugleich Fördergeber und Förderkontrolle spielen mußten. – Dies, meine Damen und Herren, ist die neue Bauernunterdrückung, ist ein Abhängigmachen, eine Zwangsbindung an die ÖVP! Sie von der SPÖ aber schauen tatenlos zu! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daß die Kammer dies uneigennützig macht, stimmt ja nicht! Denn diese Förderungsabwicklung erfolgt natürlich über die Bankkonten der Kammern – das sage nicht ich, sondern der Rechnungshof –, und dadurch werden Kammergelder und Fördergelder auf einem Konto vermischt – das sagt auch wieder der Rechnungshof. Zu den Fragen, auf welchen Konten, zu welchem Zinssatz und wem diese Zinsen gutgeschrieben werden, warte ich teilweise heute noch auf eine Antwort! Der Herr Bundesminister erklärte, die Zinsen kämen – da gäbe es eine alte Vereinbarung – der Kammer zugute. Da aber die Kammer immer verspätet ausbezahlt, bereichern sich die Kammern auf Kosten derer, die eigentlich gefördert werden sollten, meine Damen und Herren! Und das ist der Skandal! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Tätigkeitsberichte, die Ausschußberatungen – ich spreche aus der Erfahrung meiner elf Jahre andauernden Tätigkeit im Rechnungshofausschuß – haben gezeigt, daß, wenn es sich um Mängel in den Verwaltungsabläufen handelt, eher – aber nur eher –


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