Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 230

Meine Damen und Herren, beruhigen Sie sich jetzt wieder, denn wir stimmen jetzt über einen weiteren Antrag ab, und zwar stimmen wir ab über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht in 2044 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Bericht ist mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

20. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Tätigkeitsbericht (III-157 der Beilagen) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1997 (2070 der Beilagen)

21. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Nachtrag zum Tätigkeitsbericht (Zu III-157 der Beilagen) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1997 (2071 der Beilagen)

22. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-170 der Beilagen) des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen 1996/1997 gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 Bezügebegrenzungsgesetz (2072 der Beilagen)

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-109 der Beilagen) des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1995 und 1996 (2073 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 20 bis 23 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile Frau Abgeordneter Apfelbeck das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

23.23

Abgeordnete Ute Apfelbeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat seine Prüftätigkeit wie jedes Jahr in einem umfassenden Tätigkeitsbericht beziehungsweise Nachtrag zusammengefaßt. Dafür möchte ich Dank an die Beamtinnen und Beamten des Rechnungshofes aussprechen, und ich bitte Sie, Herr Präsident, dies Ihrem Haus auch mitzuteilen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ebenso danke ich Ihnen, Herr Präsident, für Ihre umfassenden und kompetenten Erläuterungen im Rechnungshofausschuß.

Die Stellung des Rechnungshofes als unabhängige Kontrollinstanz der staatlichen Gebarung ist in Österreich – Gott sei Dank! – unumstritten. Die Bestrebungen der Opposition zur Ausweitung seiner Prüfkompetenz sind bisher immer am Widerstand der Regierenden gescheitert. Die Kompetenz des Rechnungshofes sollte für seine Kontrolltätigkeiten unter anderem so vorgesehen sein, daß eine begleitende Kontrolle bei lange andauernden Planungsvorgängen eingebaut wird und dadurch Fehlleistungen rechtzeitig korrigiert werden können.


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